Rechnung auf fremden Namen von der Steuer absetzen?
Hallo Leute,
zu meiner Situation Ich und meine Frau haben uns ein Haus gekauft das wir vermieten wollen . Es sind bereits 3 Mieter im Haus und die obere Wohnung wollen wir komplet renovieren.
Leider ist es noch nicht ganz offiziell, also wir waren bereit beim Notar haben alles unterschrieben und der Verkàufer auch. Er hat uns bereits jetzt zugesichert das wir mit der Renovierung beginnen können. Wir warten nun noch auf den Grundbucheintrag.
Jetzt zu meinen Fragen:
Frage 1: Ich möchte gern Farbe, Tabete ect. auf den Namen meines Vaters bestellten und von meinem Konto bezahlen (da er Maler ist und fast 20% Rabatt bekommen würde). Ist es dann möglich die Rechnung später Steuerlich zu berücksichtigen ?
Frage 2: Kann ich jetzt denn schon Rechnungen machen lassen auf meinen Namen ? Also da wir ja noch auf den Eintrag warten. Nicht das wir am Ende garnicht einreichen können ? Da alle anderen Firmen (Klempner, Elektriker usw.) ja auch bereits anfangen können zu arbeiten, um so schneller die Wohnung vermietbar machen zu können.
Also wäre das jetzt ein Problem ?
Der Notar sagte wir müssen jetzt nur noch auf seine Post warten, da er denn Rest macht.
Ich möchte mich schon mal bedanken fals mir jemand antwortet der sich damit auskennt.
Mit freundlichen Grüßen Jan
2 Antworten
- ja
- ja
- nein
Bitteschön :)
Er ist sich sicher und ich bin mir sicher, dass er Recht hat.
wenn du einem Finanzbeamten nicht glaubst, wem glaubst du dann?
deinen "Bekannten", die keine Ahnung haben?
Na ja, wenn ich eine Frage zum US-Aktienrecht habe frage ich auch immer den türkischen Gemüsehändler an der Ecke. ;-) :-)
ja, bin ich. Diese Problematik ist u.a. mein Alltagsgeschäft.
Und auch das vom bayrischen Landsmann Wurzelsepp und vom Herrn Berlin-Binder.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Vielen Dank für die Antwort
Absolut zutreffende Antwort.
Zu 1) Klar geht das. Du hast die Aufwendungen, das Geld geht von deinem Konto ab.
Problematisch wäre es, würdest du einen Vorsteuerabzug brauchen, tust du aber nicht.
Zu 2) Werbungskosten, das sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. §9 S1 EStG. Deine sind nur vorweggenommen.
Wenn du uns nicht glaubst, dann verlange eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt.
Die kostet allerdings ein bisschen.
Vielen Dank für die Antwort
sind Sie sich 100% sicher ? Mir haben bekannte gesagt das es geht und andere wiederum das es alles nicht möglich ist.