Hauskauf Nebenkosten: Grundbucheintrag und Notarkosten in getrennter Rechnung?

3 Antworten

Hallo,

Kosten für

- Grundbucheintragung - Eigentümer
- Grundbucheintragung - Grundschuld

kommen sowohl vom Amtsgericht als auch vom Notar.

Vom Finanzamt kommt die Grunderwerbssteuer.

Es kommt noch die Rechnung vom FA über die Grunderwerbssteuer.

Waren bei mir vor 14 Jahren 3,5 % des Kaufpreises.

Dann noch die Rechnung für die Grundbuchänderung. In welchem Anteil zum Kaufpreis und ob der dabei überhaupt eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Ich habe damals knapp 500 € gezahlt.

Um die Hauptfrage zu beantworten, es kommen getrennte Rechnungen.

Was ist mit Maklergebühren?

Privatkauf, Maklergebühren gibts nicht. 

Grunderwerbssteuer ist mir auch bewusst, das sind hier in Niedersachsen 5,5%, die erwarte ich dann irgendwann im März.

Heute kam dann allerdings eine Rechnung vom Notar, die geht über 1,175% des Kaufpreises. Das scheint mir zu gering, als dass dort die Grundbuchänderung mit drin ist, was aber eigentlich zusammengefasst sein soll. Deswegen frage ich mich, ob ich nun noch eine getrennte Rechnung dafür erhalte.

@dandy15

Der Notar  informiert lediglich Gericht, FA und Grundbuchamt über den Verkauf.

So habe ich das jeden falls in Erinnerung.

Rechnungen bzw. Bescheide kommen dann von jeder Behörde separat.

Das Amtsgericht rechnet gesondert ab; gleiches gilt für die Erhebung der Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt.