Rechnung an falsche Adresse geschickt - Wer ist Schuld?

6 Antworten

Ich kapiere nicht ganz, was der "Rechtsanwalt der Bank" mit dem Zahnarzt zu tun haben soll. Das ist wahrscheinlich doch eine ganz andere Baustelle.

Wie auch immer: wenn Du beim Zahnarzt Deine korrekte Adresse angegeben hast, und dort bei der Anmeldung jedoch versehentlich die von der Karte übernommene Adresse ohne Änderung übernommen wurde, dann ist das nicht Dein Verschulden. Es liegt kein Zahlungsverzug vor. Die Erstattung von Mahnkosten und Anwaltskosten kannst Du aus diesem Grund ablehnen. Die Hauptforderung an den Zahnarzt überweisen.

Selbst direkt nach den Feiertagen da anrufen?

Anrufen auf keinen Fall. Du zahlst der Praxis die Behandlungskosten und gut ist. Wenn du denen (nachweislich) deine neue Adresse mitgeteilt hast, fällt es in deren Verantwortungsbereich Rechnungen korrekt zustellen zu lassen.

Selbst direkt nach den Feiertagen da anrufen?

Ja, persönliche Klärung der Sachlage ist wohl das Beste, und schnellstmöglich die offene Rechnung begleichen.

Die Bank hat insofern etwas damit zu tun dass der Zahnarzt - wie die meisten Ärzte - seine Forderungen über eine spezielle Bank abwickeln lässt. Die Bank ist also der Gläubiger nicht der Arzt.

Du hast in jedem Fall die Verantwortung. Also nimm schnell mit dem Gläubiger (Arzt) Kontakt aufund biete sofortige Zahlung an. Nur so kannst du zusätzliche Kosten durch Inkasso etc. noch abwenden. Was allerdings eine Bank damit zu tun hat, ist mir unklar...