Rechnung an falsche Adresse geschickt - Wer ist Schuld?
Hallo! Ich war vor ca. 4 Monaten beim Zahnarzt kosten etwa 1200€. Habe bis heute keine Rechnung bekommen. Nun aber durch Zufall von meinem Vater (wohnt an meiner alten Adresse) erfahren dass dort jede Menge Briefe für mich liegen die sie für Werbung halten.
Im Endeffekt sind es 5 Briefe einer Band und 2 Briefe mit 2. Mahnung vom Rechtsanwalt der Bank mit Frist die vor 2 Wochen endete und einer Empfehlung an seine Mandanten das Geld anschließend einzuklagen.
Nun meine Frage wie gehe ich vor und wer hat Schuld? Ich wurde beim Arzt gefragt ob das auf der Karte meine aktuelle Adresse ist. Ich habe nein gesagt und ihnen meine neue Adresse gegeben mir war bis dahin nicht bewusst dass ich die auf der Karte seperat ändern muss. Bin schon vor über 2 Jahren umgezogen in eine ganz andere Stadt.
Was soll ich nun tun? Selbst direkt nach den Feiertagen da anrufen? Drohen mir rechtliche Konsequenzen? Soll ich mich vom Anwalt beraten lassen? (Rechtsschutzversicherung)
Danke für Tipps habe gerade total Schiss.
6 Antworten
Ich kapiere nicht ganz, was der "Rechtsanwalt der Bank" mit dem Zahnarzt zu tun haben soll. Das ist wahrscheinlich doch eine ganz andere Baustelle.
Wie auch immer: wenn Du beim Zahnarzt Deine korrekte Adresse angegeben hast, und dort bei der Anmeldung jedoch versehentlich die von der Karte übernommene Adresse ohne Änderung übernommen wurde, dann ist das nicht Dein Verschulden. Es liegt kein Zahlungsverzug vor. Die Erstattung von Mahnkosten und Anwaltskosten kannst Du aus diesem Grund ablehnen. Die Hauptforderung an den Zahnarzt überweisen.
Selbst direkt nach den Feiertagen da anrufen?
Anrufen auf keinen Fall. Du zahlst der Praxis die Behandlungskosten und gut ist. Wenn du denen (nachweislich) deine neue Adresse mitgeteilt hast, fällt es in deren Verantwortungsbereich Rechnungen korrekt zustellen zu lassen.
Selbst direkt nach den Feiertagen da anrufen?
Ja, persönliche Klärung der Sachlage ist wohl das Beste, und schnellstmöglich die offene Rechnung begleichen.
Die Bank hat insofern etwas damit zu tun dass der Zahnarzt - wie die meisten Ärzte - seine Forderungen über eine spezielle Bank abwickeln lässt. Die Bank ist also der Gläubiger nicht der Arzt.
Du hast in jedem Fall die Verantwortung. Also nimm schnell mit dem Gläubiger (Arzt) Kontakt aufund biete sofortige Zahlung an. Nur so kannst du zusätzliche Kosten durch Inkasso etc. noch abwenden. Was allerdings eine Bank damit zu tun hat, ist mir unklar...