Rattenbefall Dachboden/Mietwohnung

8 Antworten

Bevor du die Miete minderst oder an Auszug denkst,musst du den Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen.Am Besten per Einschreiben mit Rückschein.In dem Schreiben musst du den Vermieter eine Frist einräumen,in der er den Mangel beheben muss..Um wie viel die Miete zu mindern ist,kann dir der Mieterbund und/oder ein Rechtsanwalt sagen.Einfach so nach Gefühl die Miete zu mindern,ohne den Vermieter schriftlich aufgefordert zu haben den Mangel zu beseitigen,ist rechtlich nicht zulässig.Ebenso sieht es mit einer Kündigung aus.

http://www.mieterbund.de/wohnungsmaengel_mietminderung.html

Geh zu einem RA und lass dich dort beraten, die werden dir ganz genau sagen können, um wieviel Prozent die Miete gekürzt werden kann und ob du ein Recht zur fristlosen Kündigung hast.

Was bringt Dir denn die Mietminderung! Meinst Du dann sind die Ratten weg?

Schalte das Ordnungsamt ein.

Das es sowas noch gibt heute. Ratten im Haus!

Und fristlos kannst Du allemal kündigen, wenn Dein Vermieter nichts unternimmt.

Schyrsa, dies ist eine Gesundheitsgefährdung für Eure Kinder und Eurch. Ratten sind Überträger von verschiedensten Krankheiten. In Wohnräumen ist dies überhaupt nicht hinzunehemen.

Lies mal folgenden Link:

http://www.rentokil.de/privathaushalte/schadnager/ratten/index.html

Wie bereits ander User geschrieben dem Vermieter eine Frist setzen und Mietminderung. Rattenbefall habe ich nichts gefunden.

Setze dafür die Brutto-Miete für die gesamte qm-Fläche der Wohnung im Verhältnis zu den qm des Kinderzimmers an. Wegen der Gesundheitsgefährdung kannst Du zusätzlich noch mal 5-10% berücksichtigen. geltend machen, ab dem Termin, an dem dies dem Vermieter bekannt war. Dies teilst Du den Vermieter mit der Fristsetzung schriftlich mit und ziehst den Betrag bei der nächsten Miete ab. nachfolgend noch ein Link. Da kannst Du dich mal einlesen

Das ist kein Grund zur fristlosen Kündigung. Du mußt den Vermieter nachweislich schriftlich aufordern die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Danach kannst du die Miete um maximal 15% kürzen bis die Mängel beseitigt sind. Die "eingesparte" Miete nicht ausgeben, die muß nachgezahlt werden. Wenn die Mängel beseitigt sind oder beim Auszug.

Woher stammt denn diese Weisheit? Miete wird für die vollständige uneingeschränkte Nutzung einer Wohnung berechnet. Aus berechtigten Gründen gekürzte Miete, weil die Nutzung eingeschränkt ist, muß auf keinen Fall nachgezahlt werden. Es hadelt sich dabei ausdrücklich nicht um Mietrückstände. Das ist ein Ausgleich für die eingeschränkte Nutzung der Wohnung bis zur Beseitigung des Mangels. Erst dann hat der Vermieter wieder Anspruch auf die volle Miete. Die Mängelbeseitigung erfolgt für die Zukunft, nicht für die zurückliegende Zeit. Und im Falle des Nutzungsausfalls eines Zimmers, sind 15% schlicht unangemessen.

Nach Präzedenzurteilen kann eine Mietminderung in diesem Fall bis zu 80% betragen. Von einer Mietnachzahlung der eingesparten Miete kann überhaupt keine Rede sein - woher hast du das? Die Wohnung ist mängelfrei gemietet, und im Zeitraum des Befalls liegen eben erhebliche Mängel vor, die die Minderung rechtfertigen.