Mietrecht stromkasten?

7 Antworten

Natürlich ist das so ok. Schließlich hat es Dich bei der Besichtigung auch nicht gestört, auf deren Grundlage Du schließlich den Mietvertrag abgeschlossen hast.

Natürlich ist das OK, denn genau mit dieser Installation ist dir die Wohnung doch vermietet worden :-)

Wenn man etwas anderes will, muss man kündigen und sich eben das mieten, kann aber nicht etwas verlangen, was nicht vereinbart war :-)

Nun kommt es darauf an, was über die Betriebskosten geregelt wurde: Entweder zahlst du eine vereinbarte Pauschale, die der VM kalkuliert hat oder eben den anteiligen Verbrauch, den er insgesamt für sein Haus bezahlt.

Allein ein eigener Stromzähler kostet an jährlicher Grundgebühr mehr, als man in zwei Monaten Strom verbraucht, da wäre manch anderer Mieter froh, wenn er diese Kostenposition nicht auf seiner Abrechnung fände :-)

Nur die Heizkosten muß der VM verbrauchsbezogen abrechnen, dafür hängen entweder Meßgeräte an den Heizkörpern oder ein Wärmemengenzähler für dein gesamtes Warmwassersystem an deinem Heizungsstrang.

Ob das Abrechnungsverfahren überhaupt zu deinem Nachteil wäre, kommt doch darauf an, wie dein Verbrauch im Verhältnis der anderen Bewohner wäre - aber diese Frage stellt sich nun für dich nicht mehr.

G imager761

Wichtig ist, dass du eine Wohnung HAST. Diese Kosten können aufgeteilt werden, je nachdem wie viele Personen beim Vermieter oder auch bei dir wohnen, oder auch pro qm.

Eine Ablesung der Zähler würde auch EXTRAKOSTEN verursachen.

Diese fallen bei dir weg.

Er wird schon richtig aufteilen.

Was ist denn bezüglich Betriebskosten vereinbart? Pauschale, Vorauszahlungen oder Bruttomiete (incl. Betriebskosten)?

Nicht Einziehen !! Du kannst deinen Verbrauch nicht Kontrollieren !!

Ja, alle Vermieter sind so böse.................augenroll

Toller Tipp: Nicht Einziehen und am besten auch gar nicht kündigen. Dann darf man Miete zahlen für nix...