zuviel gezahlte Pfändung, wiekann ich dies zurück erhalten?

3 Antworten

Ich habs den anwalt übergeben und er hat ihn nun angeschrieben, dass er bis zum 19.9 zahlen soll. Die anwaltskosten muss er nun ebenfalls mit übernehmen. Wenn er nicht zahlt, dann drehen wir den Spieß um und gehen übers Mahngericht.

Die Zahlungen sind alle Schriftlich über das Konto gegangen nehme ich mal an.

Das heißt Du und der Gläubiger haben den nachweis das du den betrag X zuviel gezahlt hast.

Entweder du gehst zur Bank und sagt der Bank das du bitte den Kontoauszug vom 1 sowie vom 4 August haben willst und die Kopierst du und schickst sie via Einschreiben ( sicherer ) an den Gläubiger und sagst bzw fordest in freundlich dazu auf dir den zuviel gezahlten betrag zurückzuzahlen.

Wenn sich der Gläubiger weigert, hättest du noch die möglichkeit es dir via einem Anwalt zurückzu holen. Sollte er sich dahingehend auch weigern wird das vor´s gericht gehen und der Gläubiger muss auch noch Gerichtskosten Zahlen etc.

jeann84 
Fragesteller
 24.08.2014, 11:36

Ich habe ihn zweimal schriftlich darauf hingewiesen, einmal am 6.8.2014 und am 21.8.2014 und habe immer die zwei Kontoauszüge mit zugeschickt. Natürlich auch als Einschreiben mit Rückschein beim zweiten mal. Am 18.08.2014 hatte ich ihn telefonisch kontaktiert mit unterdrückter Nummer, vorher ist er nie rangegangen. Bei diesem Telefonat sagte er mir, er zahlt es zurück sobald er die kosten vom Gerichtsvollzieher wüsste und diese würde er dann davon abziehen.

hi,

gehe sofort zum anwalt und fordere vom gläubiger die zuviel gezahlten beiträge zurück.

Warum weigert sich der Gläubiger den Betrag zurück zu erstatten??

Lg,

jeann84 
Fragesteller
 24.08.2014, 11:08

Er sagte, er müsse warten, was der Gerichtsvollzieher ihm jetzt noch an Gebühren in Rechnung stellt und dies würde er mir dann davon abziehen. Eher will er nichts zurück überweisen.

Aragon1963  24.08.2014, 11:26
@jeann84

das ist die absolute frecheit .

was für ein ar...h.

jeann84 
Fragesteller
 24.08.2014, 11:33
@Aragon1963

Sind denn normal nicht die Gerichtsvollzieherkosten schon in dem Pfändungsbetrag mit enthalten?

augsburgchris  08.09.2014, 12:32
@jeann84

ja, sind sie