zuviel gezahlte Pfändung, wiekann ich dies zurück erhalten?
hallo, ich hoffe einer kennt sich aus :-( am 01. August 2014 wurde von meinem Konto eine Pfändung in Höhe von 841,74 € vorgenommen und diese wurde auch von der Sparkasse an den Gläubiger weitergeleitet, so das mein Konto weiterhin "frei"war bzw. ist. Ich hatte jedoch ende Juni 2014 mit dem Gläubiger zwei Ratenzahlungen jeweils in Höhe von 400 € vereinbart mit ersten Abgang von 03. August 2014. Dies hatte ich als Dauerauftrag eingerichtet. Nun wurde jedoch der gesamte Betrag am 01.08.2014 bereits vollständig getilgt, jedoch ging am 04.08.2014 nun auch der Dauerauftrag in Höhe von 400 € ab. Nun weigert sich allerdings der Gläubiger die von meiner Seite her zu viel bezahlten 400 € zurück zu überweisen. Wie kann ich die 400 € nun zurück erhalten? Die kompletten Forderung wurde ja nun schon durch die Pfändung vollständig getilgt.
3 Antworten
Ich habs den anwalt übergeben und er hat ihn nun angeschrieben, dass er bis zum 19.9 zahlen soll. Die anwaltskosten muss er nun ebenfalls mit übernehmen. Wenn er nicht zahlt, dann drehen wir den Spieß um und gehen übers Mahngericht.
Die Zahlungen sind alle Schriftlich über das Konto gegangen nehme ich mal an.
Das heißt Du und der Gläubiger haben den nachweis das du den betrag X zuviel gezahlt hast.
Entweder du gehst zur Bank und sagt der Bank das du bitte den Kontoauszug vom 1 sowie vom 4 August haben willst und die Kopierst du und schickst sie via Einschreiben ( sicherer ) an den Gläubiger und sagst bzw fordest in freundlich dazu auf dir den zuviel gezahlten betrag zurückzuzahlen.
Wenn sich der Gläubiger weigert, hättest du noch die möglichkeit es dir via einem Anwalt zurückzu holen. Sollte er sich dahingehend auch weigern wird das vor´s gericht gehen und der Gläubiger muss auch noch Gerichtskosten Zahlen etc.
Ich habe ihn zweimal schriftlich darauf hingewiesen, einmal am 6.8.2014 und am 21.8.2014 und habe immer die zwei Kontoauszüge mit zugeschickt. Natürlich auch als Einschreiben mit Rückschein beim zweiten mal. Am 18.08.2014 hatte ich ihn telefonisch kontaktiert mit unterdrückter Nummer, vorher ist er nie rangegangen. Bei diesem Telefonat sagte er mir, er zahlt es zurück sobald er die kosten vom Gerichtsvollzieher wüsste und diese würde er dann davon abziehen.
hi,
gehe sofort zum anwalt und fordere vom gläubiger die zuviel gezahlten beiträge zurück.
Warum weigert sich der Gläubiger den Betrag zurück zu erstatten??
Lg,
Sind denn normal nicht die Gerichtsvollzieherkosten schon in dem Pfändungsbetrag mit enthalten?
ja, sind sie
Er sagte, er müsse warten, was der Gerichtsvollzieher ihm jetzt noch an Gebühren in Rechnung stellt und dies würde er mir dann davon abziehen. Eher will er nichts zurück überweisen.