Pfändung ruht, wann/wie komme ich an mein Konto (Sparkasse)?
Hallo,
In der letzten Woche habe ich erfahren, dass ich eine Pfändung auf dem Konto habe.
Ich bin noch nie in so einer Situation gewesen und habe keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll.
Ich habe mich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung geeinigt, habe die Dokumente, die ich unterzeichnen sollte, gestern früh bei der Post abgegeben.
Sobald diese Dokumente ankommen, wird die Pfändung ruhend gestellt.
Eine der Mitarbeiterinnen meiner Bank (Sparkasse) hat durchblicken lassen, dass ich trotz ruhend Stellung nicht an mein Geld kommen werde. Hat sie damit Recht?
Die anderen Angestellten haben davon nichts erwähnt.
Ich brauche mein geld natürlich. Die Ratenzahlung dauert drei Monate.
Kontostand beträgt 2100€ die Pfändung 400€.
Zur Not hätte ich auch alles direkt zahlen können, aber ich habe auch noch andere Kosten, kennt man ja...
Wie soll ich nun vorgehen?
Wann wird mein Konto frei sein?
Ich bin für jede Info zu dem Thema dankbar.
Ein P Konto möchte ich übrigens eher vermeiden.
FG
3 Antworten
Oft wird eine Ruhendstellung der Pfändung seitens der Bank nicht mehr akzeptiert.
…
Einigung mit Gläubiger – Bank akzeptiert Ruhendstellung der Pfändung nicht?Einigung erzielt und dennoch wirkt die Pfändung weiter: Wie kann das sein? Zum Unterschied zwischen Ruhendstellung und Rücknahme der Pfändung. März/April
Frag also bei der Bank nach, ob Du nicht besser ein P-Konto eröffnen sollst, damit wenigstens bestimmte Freibeträge für Dich frei gegeben werden.
Du hast nur 2 Möglichkeiten, falls die Bank Dein Konto sperrt.
- Sprich mit dem Gläubiger, damit er die Pfändung zurück nimmt. Weil Du Ratenzahlung vereinbart hast, müsste dann ggfs. eine neue Pfändung veranlasst werden, aber nur, wenn die Raten nicht gezahlt würden.
- das P-Konto, damit wenigstens nicht der gesamte Geldeingang gesperrt wird.
Der BGH lehnte eine Verpflichtung der Bank, dieser Anweisung des Gläubigers zu folgen, ab. Der Grund: “Für eine solche einstweilige Aussetzung der Pfändungswirkungen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses [ist] eine gesetzliche Grundlage nicht gegeben” (sub II. 2a).
Ein pfändender Gläubiger habe zwar grundsätzlich das Recht, über die Vollstreckung zu disponieren (sub II. 2a aa.), er ist jedoch nicht befugt, “die Rechtswirkungen der nach dem Gesetz vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch eine einseitige Anordnung dahin zu modifizieren, dass unter Aufrechterhaltung der Verstrickung die sich aus dem Pfandrecht ergebenden Rechtswirkungen vorübergehend entfallen”.
Wird weggepfändet das Geld
Danke für die Antwort, aber ich muss an mein gesamtes Geld.
Vorallem frage ich micb, wohin der rest des geldes gehen würde?
Der Freibetrag beim P Konto liegt laut Internet bei ca 1000€
Dann würde ich ja 1000€ ohne grund verlieren o.o
Was kann ich tun?