Private Ratenzahlungrückgängigmachen?

1 Antwort

Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen und daran müssen sich alle Beteiligten halten.
So lange alle Raten regelmäßig bezahlt werden, hast du kein Recht etwas am bestehenden Vertrag zu ändern. Erst wenn die Ratenzahlung ausbleibt, gilt was ihr für den Fall vereinbart habt und es für den Vertragsgeber (Käufer) mindestens den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Ich vermute, dass der Käufer mindestens zwei Raten im Rückstand sein darf, bevor Du deinen Rücktritt erklären kannst.

Im Falle eines wirksamen Rücktritt, hast Du das Recht auf Zahlung des Restdarlehens und falls vereinbart, auch auf die ausgebliebenen Zinsen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Vertragsgegenstand entsteht lediglich, wenn Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.

Ernst1967 
Fragesteller
 06.01.2022, 21:04

Vielen Dank