Private Ratenzahlungrückgängigmachen?
Guten Tag, ich habe einem Guten Freund etwas auf Ratenzahlung verkauft und es auch schriftlich fixiert. Jetzt hat er mir die Freundschaft gekündigt, zahlt aber z Z. Weiter. Ich würde jetzt gerne die Vereinbarung rückgängig machen und auch anbieten den Gegenstand zurück zu nehmen. Da ich nicht glaube über die nächsten 2 Jahre die Ratenzahlung zu erhalten. Danke schon mal für die Infos.
1 Antwort
Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen und daran müssen sich alle Beteiligten halten.
So lange alle Raten regelmäßig bezahlt werden, hast du kein Recht etwas am bestehenden Vertrag zu ändern. Erst wenn die Ratenzahlung ausbleibt, gilt was ihr für den Fall vereinbart habt und es für den Vertragsgeber (Käufer) mindestens den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Ich vermute, dass der Käufer mindestens zwei Raten im Rückstand sein darf, bevor Du deinen Rücktritt erklären kannst.
Im Falle eines wirksamen Rücktritt, hast Du das Recht auf Zahlung des Restdarlehens und falls vereinbart, auch auf die ausgebliebenen Zinsen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Vertragsgegenstand entsteht lediglich, wenn Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Vielen Dank