ratenzahlung für Auto wie ist das bei pfändung?

1 Antwort

Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich nicht die Eigentumsverhältnisse. Er pfändet Sachen, die sich um Gewahrsam (=Besitz) des Schuldners befinden. Wenn das Auto bei dir vor der Tür steht, dann nimmt er es also im Zweifel mit, unabhängig davon ob es abbezahlt ist oder nicht. Nur wenn du das Eigentum der Bank zweifelsfrei vor Ort nachweisen kannst oder sich das Dritteigent um sonst irgendwie aufdrängt, wird das Auto nicht gepfändet.

Der Gläubiger (die Bank) muss bei der Pfändung eine sogenannte Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben und gegen die Pfändung vorgehen.