Räumungsklage, geht sie jetzt durch?
Vor Gericht wurde ein Beschluss bestimmt, in dem mein Ex Mann die Pflicht hat, die Wohnung mit allen Sachen zu räumen und mir die Wohnung zu überlassen. Aber seit dem festgelegten Datum sind nun 2 Monate vergangen und er ist noch immer in der Wohnung. Im ersten Versuch eine Räumungsklage durch zu bringen scheiterte, da laut der Gerichtsvollzieherin ein Mensch nicht einfach so auf die Straße gesetzt werden kann. Nun wurde im Nachhinein nochmal ein Schreiben von dem Richter angefertigt, dass sie verpflichtet ist die Räumung durchzuführen. Mein Ex Mann meinte aber, dass ich ihn nie raus bekommen werde. Wird nun die Räumung im zweiten Anlauf durchgeführt oder darf er so lange in der Wohnung bleiben bis er geht?
3 Antworten
Man sollte aber trotz Verstand sein Herz nicht ganz ausschalten, er braucht ja auch eine gewisse Zeit um Ersatz zu suchen, zumindest eine Notunterkunft. Wenn er natürlich stur ist und sich nicht bemüht, braucht er sich nicht wundern wenn er auf der Straße sitzt.
Da sieht die Sache natürlich ganz anders aus, danke für Info und alles Liebe für die Zukunft. Passen Sie auch auf Sie auf, denn es wäre möglich daß er vielleicht auf Rache sinnt, solche Menschen sind unberechenbar. Lesen Sie den Schutzpsalm 91 in der Bibel.
Du kannst eine Zwangsräumung veranlassen. Sie hat da nix zu sagen, wenn ein Beschluss vorliegt.
Die läuft ja schon
Mehr kannst du dann nicht tun.
Laut Polizei darf man einen Menschen auch nicht mit Gerichtsvollzieher auf die Straße setzen. Obwohl ich aber einen richterlichen Beschluss habe das er die Wohnung seit 2 monaten hätte räumen müssen.
So einen ähnlichen Fall hatte ich als Beobachter vor kurzem. Obwohl ich politisch wie emotional eher die Mieterseite annehme, war es hier umgekehrt. Der Mieter, eigentlich ein Freund seit vierzig Jahren, hat den Vermieter - wir kennen uns drei sehr gut, beleidigt, hat seine Garage angeschmiert, und hat auf einen Achtzigjährgen mit dem Knüppel eingeschlagen. Irgendwann gab es durch den Richter eine letzte Frist. Der Mieter zog am 31. aus, ohne sauber zu machen oder gar zu renovieren und hinterließ einen versifften Saustall, der nur durch eine Kernsanierung zu reinigen war.
Also irgendwann machen die Vollzugsbeamten ernst, aber nicht zwingend beim ersten Mal. Ich würde an deiner Stelle gegen die Vollzugsbeamtin Beschwerde einlegen mit den Begründungen, die du nanntest.
Laut Polizei darf man einen Menschen auch nicht mit Gerichtsvollzieher auf die Straße setzen. Obwohl ich aber einen richterlichen Beschluss habe das er die Wohnung seit 2 monaten hätte räumen müssen. Stimmt das????
Das ist Käse von der Polizei. Der Gerichtsvollzieher räumt die Wohnung, holt im Weigerungsfall die Polizei, die den Mieter ohne Recht auf die Straße setzt.
Danke für deine Hilfe 🙈
Er hat außerdem eine Unterkunft im Hotel abgelehnt weil er es nicht so bequem finden
Im Allgemeinen ist der Ablauf einer Räumungsklage oftmals gleich:
- Sie als Vermieter kündigen Ihrem Mieter.
- Ihr Mieter weigert sich, auszuziehen und ignoriert die Kündigung oder legt Widerspruch ein.
- Sie setzen erneut eine schriftliche Frist zum Auszug.
- Ihr Mieter ignoriert auch diese Frist und weigert sich, auszuziehen.
- Sie oder Ihr Anwalt reichen die Klageschrift ein und klagen auf Räumung der Wohnung.
- Sie als Vermieter müssen zunächst die Kosten für das Gericht vorstrecken.
- Ihr Mieter erhält die Räumungsklage vom Gericht und kann darauf reagieren.
- a. Reagiert Ihr Mieter nicht, kann ein Versäumnisurteil beantragt werden.
- b. Sollte Ihr Mieter widersprechen, kommt es zu einem Prozess vor Gericht.
- Ist der Prozess für Sie als Vermieter erfolgreich, spricht das Gericht ein Räumungsurteil.
- Das Urteil ist vier Wochen nach Verkündung rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
- Sie als Vermieter beauftragen einen Gerichtsvollzieher mit der Umsetzung.
- Weigert sich Ihr Mieter weiterhin auszuziehen, kommt es zur Zwangsräumung.
Du hast enen Titel, die Vollstreckerin hat ihre Arbeit nicht gemacht. Ich würde mit einem Telefonat bei ihr anfangen.
Sie hat schon eine aufn Deckel bekommen vom Richter. Hab jetzt das Urteil das sie nicht ablehnen darf mit der Begründung der Beschluss sei nicht vollstreckungsfähig
Naja wer mich und meine Tochter fast tot geprügelt hat, mich schikaniert, mich belästigt, mir droht was anzutun... Da habe ich kein Herz mehr. Ich kämpfte seit über einen Jahr und zahle alles. Er zahlt nichts und ich muss für alles aufkommen. Er hatte 7 Monate Zeit eine neue bleibe zu finden und jetzt erst sucht er eine Wohnung.