Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Hallo, wir wurden ja zum ende diesen monats gekündgt, auf grund von eigenbedarf. wie haben aber widerspruch gegen die kündigung eingelegt, weil der eigenbedarf hinfällig ist. sie wollen uns nur raushaben um die wohnung wieder zu vermieten, weil wir unbequem geworden sind. wir wollen die nebenkostenabrechnung haben usw. jetzt bekommen wir oft einen anruf und sogar eine sms ein mit dem hinweis" wenn ihr nicht auszieht, werden wir andere Maßnahmen einleiten und eine Räumungsklage einreichen"
Wir suchen ja schon, aber momentan ist einfach nichts zu bekommen. Mein Mann ist auf Grund einer Krankheit nicht arbeitsfähig und hat einen rentenantrag laufen, also bekommen wir ergänzendes alg2, ich arbeite. wir wollen auch nicht in irgend ein ghetto ziehen. Hat jemand erfahrung wie lange es dauern kann mit der Räumungsklage? Kann man uns auf die straße setzen , obwohl wir immer die miete bezahlt haben und denen nichts schulden? Ich habe angst mit 2 kindern und einem kranken mann im obdachlosenheim zu landen.
5 Antworten
An eurer Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen, falls ihr nicht genügend Geld dafür habt, könnt ihr auch einen Beratungsgutschein bei Gericht holen.
So kostet die Beratung nur zehn Euro beim Anwalt. Für einen eventuellen Prozess kannst du dann einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, aber das wird dann ggf dein Anwalt für dich machen.
Eine Räumungsklage kann mehrere Monate dauern und selbst wenn die Klage durchkommen sollte (was ich mir in eurem Fall nicht vorstellen kann), könnt ihr noch Vollstreckungsschutz beantragen und dann wird die Räumung vorläufig ausgesetzt. Ist die Klage vollstreckbar, kann es auch noch mal bis zu 3 Monaten dauern, bis der Gerichtsvollzieher vor eurer Tür steht, denn die haben ja auch noch andere Sachen zu tun - also mach dir keine Sorgen, dass da jetzt schnell irgendwas passieren wird.
Wie gesagt, laßt euch beim Anwalt beraten und sucht weiterhin nach einer Wohnung, denn unter solchen Umständen möchte man ja auch nicht unbedingt weiter mit dem Vermieter zu tun haben.
Ihr habt ja schon einen RA udn Widerspruch eingelegt. So wie ich das sehe, werden sie mit einer Klage keinen großen Erfolg haben - da es kein wirklicher Eigenbedarf ist (so wie du das hier beschrieben hast). Ihr schuldet auch keine Miete. Gebt alles (SMS, Notiz über die Äußerungen des Vermieters oder seiner Familie) an euren RA weiter, damit er es bei einer Klage verwenden kann. Ich würde mir da keine Sorgen machen, auf der Strasse zu landen - und in Ruhe weiter suchen nach einer neuen Wohnung. viel Erfolg dabei.
mein nachbar hatte mietnomaden,es hat 1 jahr gedauert bis er sie los hatte,den finanziellen ausfall auch so lang plus anwaltskosten
Eigenbedarf ist ein guter Kündigungsgrund. Dagegen kann man als Mieter nicht wirklich was machen weil man den Eigenbedarf erst mal kaum wiederlegen kann.
Im Nachhinein kann man den Vermieter aber richtig verklagen wenn der die Wohnung dann an andere weitervermietet. Erst dann hat man den Beweis.
Die Kündigungsfrist ist mindestens 3 Monate, je nachdem wie lange man da gemietet hatte ist sie länger. Erst nach den drei Monaten kann der Vermieter eine Räumungsklage erwirken was mindestens einen Monat dauert denn es dauert Wochen bis die Klage rechtens ist und dann gibt es mehrmals eine Frist bis es zur Vollstreckung kommt. Man kann hier also von mindestens 4 Monaten seit Eingang der Kündigung ausgehen. Vorher kann nichts "drastisches" passieren.
Wenn der Verwandte das vor Gericht imemr noch behauptet ist alles gut. Macht der das nicht, kann man es nicht beweisen und muß dann abwarten. Dann kann man im Nachhinein klagen und kann eine Menge Geld für die "Unannehmlichkeiten" bzw. materielle Schäden die durch den Rauswurf entstanden sind bekommen.
Auf jeden Fall zum Mieterbund gehen und sich da beraten lassen. Die können da viel genauere Auskünfte über die Möglichkeiten geben.
Ich gehe davon aus, dass es lediglich eine Vermutung ist, dass der angemeldete Eigenbedarf hinfällig ist. Sie haben der Kündigung widersprochen. Damit wäre dann erst einmal gerichtl. zu prüfen, ob der Eigenbedarf gerechtfertigt und somit auch eine wirksame Kündigung erfolgt ist. Deshalb bleibt auch hier etwas Zeit. Erst, wenn die Rechtmäßigkeit festgetsellt wurde und SIe dann ncith ausziehen, kann eine Räumungsklage beantragt werden. Natürlich verstreicht inzwischen viel Zeit. Ich gebe aber zu bedenken, dass der Weg sehr teuer werden kann. MfG
wir wissen aber von den verwandten der vermieterin das sie uns raushaben will, weil wir forderung gestellt haben. es stand im sommer schon fest das wir gekündigt werden, aber sie haben uns erst gekündigt nachdem sie wieder in deutschland waren. sie leben 7-8 hier und den rest in griechenlang