Wie lange dauert eine Räumungsklage?

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An eurer Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen, falls ihr nicht genügend Geld dafür habt, könnt ihr auch einen Beratungsgutschein bei Gericht holen.

So kostet die Beratung nur zehn Euro beim Anwalt. Für einen eventuellen Prozess kannst du dann einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, aber das wird dann ggf dein Anwalt für dich machen.

Eine Räumungsklage kann mehrere Monate dauern und selbst wenn die Klage durchkommen sollte (was ich mir in eurem Fall nicht vorstellen kann), könnt ihr noch Vollstreckungsschutz beantragen und dann wird die Räumung vorläufig ausgesetzt. Ist die Klage vollstreckbar, kann es auch noch mal bis zu 3 Monaten dauern, bis der Gerichtsvollzieher vor eurer Tür steht, denn die haben ja auch noch andere Sachen zu tun - also mach dir keine Sorgen, dass da jetzt schnell irgendwas passieren wird.

Wie gesagt, laßt euch beim Anwalt beraten und sucht weiterhin nach einer Wohnung, denn unter solchen Umständen möchte man ja auch nicht unbedingt weiter mit dem Vermieter zu tun haben.

Dauert mehrere Monate. Mindestens vier, können aber auch sechs oder sieben oder acht werden.

Ausserdem geht die Klage ja nicht automatisch erfolgreich aus. In jedem Gerichtsverfahren erhält jede Seite ja auch Gelegenheit zur Stellungnahme!

Wenn Ihr Post vom Gericht bekommt, werdet Ihr ja erfahren, welche Begründung Eurer Vermieter angibt.

Da Du sagst, dass keine Mietschulden bestehen und der Eigenbedarf nicht besteht, sieht es ja nicht gut für ihn aus mit der Begründung.

Je nach dem wie die Gericht ausgelastet oder überlastet sind, kann es bis 1 Jahr dauern, bis die Räumungsklage durch ist. Sollte der Vermieter Recht bekommen bedeutet es, dass ihr die Anwalts und Gerichtskosten tragen müßt.

ich an eurer Stelle würde mir einen Anwalt suchen. Der wird euch beraten können.

Generell kommt es darauf an, wie viel beim Gericht zu tun ist. Jetzt mal nur theoretisch:Die schicken die Klage zum Gericht und bekommen dann erstmal eine Gerichtskostenrechnung. Ist die bezahlt, wird die Klage euch zugestellt, innerhalb von 2 Wochen könnt ihr euch gegen die Klage verteidigen und innerhalb von 4 Wochen könnt ihr erwidern (und spätestens dann würd ich auch einen Anwalt einschalten). Wenn ihr erwidert habt, bekommen die die Erwiderung zugestellt und können daraufhin replizieren und und und bis dann irgendwann einmal ein Termin anberaumt wird zur Güteverhandlung. Sollte die scheitern, kommt es zur mündlichen Verhandlung.

Aber wir ich schon geschrieben habe, alles nur theorie. Fraglich ist ja, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist und deshalb ab zum Anwalt!

Ihr habt ja schon einen RA udn Widerspruch eingelegt. So wie ich das sehe, werden sie mit einer Klage keinen großen Erfolg haben - da es kein wirklicher Eigenbedarf ist (so wie du das hier beschrieben hast). Ihr schuldet auch keine Miete. Gebt alles (SMS, Notiz über die Äußerungen des Vermieters oder seiner Familie) an euren RA weiter, damit er es bei einer Klage verwenden kann. Ich würde mir da keine Sorgen machen, auf der Strasse zu landen - und in Ruhe weiter suchen nach einer neuen Wohnung. viel Erfolg dabei.