räumungsklage aufgehoben

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Es geht nicht um mietschulden an sich es geht um eine nebenkostenabrechnung aus dem jahr 2011 unsere laufende miete ist immer bezahlt worden.

Ja habt ihr denn gar keine Anstalten gemacht von 2011 bis heute die Forderung irgendwie zu begleichen? Zumindest kleine Raten eingezahlt?

Warscheinlich will der Vermieter, daß Ihr Euch bis Dato verpflichtet, die noch fällige Miete, bis dann und dann bezahlt. Darum will der Vermieter wahrscheinlich Eure Unterschrift und das mit Recht. Für einen PC und Internet ist immer Geld da, warum nicht für die Miete?

Zum Amtsgericht musst du nur, wenn du von dort auch geladen wirst. Ich weiss gerade nicht, was dieser Rechtsanwalt von dir genau will ( Ich vermute mal, dass er dir damit noch Zusatzkosten aufbrummen will, die du eigentlich nicht zu bezahlen hast.. Aber wenn du das unterschreibst, dann würdest du dich damit einverstanden erklären.. Dann hättest du den "schwarzen Peter" ) - Das du nach der Räumung deine Mietschulden bezahlen musst ist ja selbstverständlich. Wichtig an der Sache ist nur, dass du deinen Zahlungswillen auch in der Folge nachweisen musst. Wenn du sofort damit beginnst deine Schulden abzutragen ( und wenn es nur 30 oder 40 Euro pro Monat sind ) dann geht das so in Ordnung, da kann dir niemand was wollen.

es geht hier wahrscheinlich nicht nur um die rückständige Miete, sondern auch um die bereits mit der Klageeinreichung angefallenden Gerichts- und Anwaltskosten, die Du, da Du Dich im Verzug befindest, übernehmen müßtest. Bezüglich der Räumung wird der Anwalt wohl die Hauptsache für erledigt erklären.

Bezüglich der rückständigen Miete kannst Du die Forderung anerkennen, dann ergeht vom Gericht ein Anerkenntnisurteil.

sorry meinte statt Miete - Nebenkosten

Das ist doch nur fair, dass ihr versichert, Eure Mietschulden zu zahlen.