Räumungsklage--wann Gerichtsvollzieher beauftragen?
Hallo, wir haben amit Dienstag gegen unsere Mieter eine Räumungsklage gewonnen bzw. in der vorgerichtlichen Einigung geeinigt. Der Mieter hat noch bis 01.05 Zeit eine Wohnung zu suchen, dafür akzeptiert er die Klage und trägt sämtliche Kosten! Der Richter hat immer wieder gesagt das Urteil ist vorläufig vollstreckbar! Jetzt meine Frage: ist das möglich das wir einen Gerichtsvollzieher gleich auf 05.02 bestellen und die Räumung durchführt. Rein als Sicherheit für uns das wir ab 01.05 keine zeit verstreichen lassen, wenn sie bis dahin noch nicht übergeben haben. Wer trägt die Kosten für einen bestellen Termin des Gerichtsvollzieher wenn er evtl. doch nicht gebraucht wird? Über Hilfe bin ich sehr dankbar!
6 Antworten
Die Kosten für den GV müssen von dir vorgeschossen werden und müssen später von dir bei deinem Nochmieter neu eingeklagt werden. Ist nicht billig! Können schnell zwischen 4.000,-- bis 10.000.-- € werden. Weil bei einer Zwangsräumung ist je einiges erforderlich - der GV, Polizei, Schlüsseldienst + Umzugsunternehmen mit Mannschaft.
Deshalb das Bad nicht mit dem Kinde ausschütten. Abwarten bis der Nochmieter den Termin tatsächlich nicht einhält. Hast du Rechtschutz? Oder bist du Mitglied in einem Haus- und Grundbesitzerverein? Vorsorglich könntest du dir dort kostenlosen Rat holen.
Noch einen Tipp für den Fall dass er nicht pünktlich auszieht. Nach dem 01.05. ist er ja nicht mehr Mieter. Er nutzt aber dein Eigentum weiter ohne einen gültigen Mietvertrag zu haben. Folglich steht dir keine Miete zu, sondern eine Nutzungsentschädigung. Diese kannst/musst du neu festsetzen und fordern. Diese Nutzungsentschädigung darf in ihrer Höhe deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies sollte man wenn nötig nach erneuter Verzugsetzung des Nochmieters über einen Anwalt machen lassen.
lg mike
Ja, ich würde ihn vorbestellen. Zahlen muss der der den GV beauftragt.
Sprecht doch direkt mit dem GV Eures Vertrauens, bzw. Eurer Zuständigkeit schon frühzeitig. Dann werdet ihr erfahren, was ihr wissen müßt. GV's sind ziemlich frei in Ihrer Zeiteinteilung und somit kannst Du hier keine konkrete Antwort erfahren.
Das haben wir jetzt schon alles hinter uns. Sie hätten schon zum 31.12 ausziehen müssen. Besitzen seit dem keinen Mietvertrag. Übernimmt die Rechtsschutz eine Bestellung des Gerichtsvollzieher wenn er am Ende nicht gebraucht wird. Unsere sorge ist das wir dann erst irgendwann nach dem 01.05 einen Termin bei ihm bekommen. Deshalb würden wir ihn gerne gleich nach dem 01.05 bestellen am besten auf 02.05!
Der Richter hat immer wieder gesagt das Urteil ist vorläufig vollstreckbar!
Was wiederum bedeutet, dass der Mieter theoretisch in Berufung gehen kann.
Die vollstreckbare Ausfertigung sollte hier schon abgewartet werden.
Wer trägt die Kosten für einen bestellen Termin des Gerichtsvollzieher wenn er evtl. doch nicht gebraucht wird?
Derjenige, der ihn bestellt hat. In diesem Fall Ihr.
Der Gerichtsvollzieher wird hier in der Regel mit Schlüsseldienst und Möbelspedition anrücken (sofern keine Berliner Räumung beauftragt wird).
Kommen diese umsonst, kann das teuer für Euch werden.