Erklärung eines Gerichts Schreibens?

3 Antworten

Das Schreiben deiner Frau ist für das Gericht nicht eindeutig. Eindeutig ist aber dass Deine Frau "gesamtschulnerisch" haftet, da sie den Mietvertrag offensichtlich mitunterschrieben hat. Der Vermieter hat sie jedoch, in weider Vorraussicht, nicht aus dem Mietvertrag entlassen.

Sie sollte dem Gericht, wie gefordert klar mitteilen dass sie die Kosten übernimmt. Alles andere wird nur noch teurer, da sie bei einer Klage unterliegen wird.

Hallo,

ich hoffe ihr habt eine Rechtsschutzversicherung, denn ihr solltet damit zum Anwalt gehen. Es ist ja schon ne Sache das deine Frau (was echt nicht jeder machen würde) die entstandenen Kosten zahlen würde. Verstehe ich natürlich auch weil man damit abschließen möchte und nicht noch mehr Kosten verursachen möchte.

Aus dem Schreiben raus würde ich es so verstehen, dass deine Frau sich dazu erklärt die entstandenen und anfallenden Kosten zu bezahlen oder sie quasi Einspruch einlegt.

Hat sie denn damals die Wohnung gekündigt? Wenn ja, hat sie das Schreiben noch und vllt. einen Nachweis darüber ob der Vermieter die Kündigung erhalten hat?

Liebe Grüße

Ja die Vermieterin wollte die Kündigung beider nicht akzeptieren bzw. nicht den Ex alleine im Mietvertrag lassen. Beim Rechtsanwalt waren bzw. sind wir schon, aber da sie im Mietvertrag steht haben wir schlechte Karten was die Zahlung anbelangt aber Räumen kann meine Frau ja nichts mehr.

@Hefezopf79

Na Toll! Ich drücke euch die Daumen, dass ihr wenigstens halbwegs gut weg kommt.

Die wollen, dass die "angeschriebene Person" klar sagt, ob sie anerkennt, dass das gezahlt werden muss
oder
dagegen Rechtsmittel einlegt und sich verteidigt.

Mehr anscheinend nicht.

Ja sie bzw. wir wären bereit die Kosten/Mietrückstände zu begleichen damit das ein Ende hat.

@Hefezopf79

Dann teilt das dem Gericht als Antwort auf dieses Schreiben mit.