Räumungsklage + Versäumnissurteil - Gibt es noch eine möglichkeit die Räumung zu umgehen?

7 Antworten

Bis zur Räumungsklage hast Du ja bereits diverse Fristen ungenutzt gelassen. Und plötzlich hättest Du das ganze Geld auf einmal?!

Ich hoffe sehr für den Vermieter, dass das Drama für ihn mit der Räumungsklage ausgestanden ist und es da kein Hintertürchen mehr für Dich gibt.

Die Miete würde das Jobcenter aufgrund von drohender Obdachlosigkeit übernehmen!

@Mieterer123456

Der Vermieter möchte sicher trotzdem lieber an jemand Zuverlässiges vermieten.

Das Vertrauen dürfte gebrochen sein und eine erzwungene Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Katastrophe für den Vermieter!

Du bist doch eine tickende Zeitbombe und es wird erneut zu Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Allein die Mühe und Zeit die der Vermieter in das Nachlaufen des Geldes steckt, zahlt ihm kein Mensch.

Bin da ganz klar pro Vermieter.

Wann wurde denn die Räumungsklage zugestellt?

Wurde aufgrund des Versäumnisurteils eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Deinerseits beantragt?

Weshalb wurden die Notfristen der Räumungsklage von Dir versäumt?

Grundsätzlich können die kompletten Mietrückstände und auch die bisher weiter aufgelaufenen Mietrückstände, evtl. also hier bis zur August Miete 2016 noch bis exakt 2 Mon. nach Zustellung der Räumungsklage gezahlt werden, also geheilt werden. Die Zahlung muß dann exakt zum Ablauf des 2. Monats beim Vermieter eingegangen sein.

Die nicht unerheblichen Kosten der Räumungsklage (Gerichts- und Anwaltskosten) bleiben wohl ebenfalls an Dir hängen.

Grundsätzlich können die kompletten Mietrückstände und auch die bisher
weiter aufgelaufenen Mietrückstände, evtl. also hier bis zur August
Miete 2016 noch bis exakt 2 Mon. nach Zustellung der Räumungsklage
gezahlt werden, also geheilt werden. Die Zahlung muß dann exakt zum
Ablauf des 2. Monats beim Vermieter eingegangen sein.

Dies gilt in diesem Fall aber nicht da es schon ein Versäumnissurteil gibt.

@Mieterer123456

Dies gilt in diesem Fall aber nicht da es schon ein Versäumnissurteil gibt.

deshalb schrieb ich auch grundsätzlich! :)

Auch bezüglich des Versäumnisurteils gibt es eine 2 wöchige Notfrist ab Zustellung (wie bei der Räumungsklage). Wenn diese Frist noch nicht abgelaufen ist, könntest Du Einspruch gegen das Versämnisurteil erheben und evtl. auch die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. (Beim Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand müssen dann aber Gründe aufgeführt werden, die zum Versäumnis der Notfrist aufgrund der Räumungsklage geführt haben - diese Gründe müssen allerdings erheblich sein, wie z.B. Urlaub- oder Auslandsaufenthalt oder Krankenhaus oder Kuraufenthalt.)

Sollte die Notfrist bezüglich des Versäumnisurteils noch nicht abgelaufen sein, wäre beim Einspruch  unbedingt ein Schreiben des Jobcenters bezüglich der Übernahme der Mietschulden mitvorzulegen.

Wenn das Versäumnisurteil noch nicht rechtskräftig ist (Zweiwochenfrist ab Zustellung), kann Einspruch eingelegt werden mit der Begründung, dass der Mietrückstand vollständig ausgeglichen wurde. Das macht allerdings nur die fristlose Kündigung unwirksam. Falls gleichzeitig eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, wird diese durch die Nachzahlung nicht unwirksam, sodass am Ende des Räumungsprozesses möglicherweise trotzdem ein Räumungsurteil herauskommt.

Ansonsten kann man natürlich versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. Eine fristlose Kündigung ist aber (vorsichtig ausgedrückt) normalerweise kein Anhaltspunkt dafür, dass der Vermieter an der Fortsetzung des Mietverhältnisses ernsthaft Interesse hat...

Die einfachste Möglichkeit ist, die gesamte Summe, die Du dem Vermieter noch schuldest zu zahlen. Dann wird die Kündigung nachträglich gem. § 569 Abs. 3 BGB unwirksam.

Zeitgleich musst Du dann Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen. Dies geht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils. Ist diese Frist bereits abgelaufen, kannst Du zum Teil Wiedereinsetzung beantragen. Dies hängt dann aber von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn Du so verfährst wie von mir vorgeschlagen, dann bleibst Du allerdings auf den gesamten Kosten des Prozesses hängen. Die Kosten sind zudem in der Regel höher als wenn Du es dabei belässt.

Rein rechtlich gibt es wohl noch Möglichkeiten, wenn der Vermieter mit macht. Ich kann mir beim besten willen aber nicht vorstellen, dass der Vermieter nochmal mit Dir einen Vertrag machen will. Der ist froh, wenn das Theater endlich ein Ende findet. Vagiss es einfach und zieh aus!