Radlader fahren mit B Führerschein auf Firmengelände?

11 Antworten

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Wenn der Radlader eine 25 km/h Zulassung hat dann ist er ein Selbstfahrende Arbeitsmaschine. Dann reicht Klasse L die du mit der Führerscheinklasse B erwirbst.

Ist das Ding schneller dann zählt das Gewicht.

Du brauchst davon unabhängig aber immer eine Einweisung von deinem Unternehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du nicht mal wieder rumtrollst dann hast Du doch erst neulich mit dem Gabelstapler (den du auch unbefugt benutzt hast) genügend Schaden angerichtet und Dir Ärger eingefangen.

Muss es jetzt schon wieder ein Schaden sein? Diesmal mit dem Radlader - so dass gleich mehr Wumms dahinter ist?

Für einen Radlader brauchst Du auch auf dem Firmengelände des passenden Führerschein B oder C UND zusätzlich einen Baumaschinen-Schein.

Gibts Personenschaden und du hast das nicht, hängen sie dich und den Chef an den Ohren auf

Wenn das Betriebsgelände nicht vollständig abgesperrt war, liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, da die in Klasse B enthaltene Fahrerlaubnisklasse L nur für land- oder forstwirtschaftliche Fahrten genutzt werden darf.

Nachtrag: Die LoF-Bindung gilt nicht für Flurförderfahrzeuge, sofern diese nicht schneller als 25 km/h fahren. Darüber würde Klasse T benötigt werden, hier scheitert es allerdings wiederum daran, dass damit unabhängig vom Fahrzeug nur LoF-Fahrten durchgeführt werden dürfen.

Bei einem normalen Radlader über 25 km/h benötigst du somit, abhängig vom Gewicht, mindestens C1.

Das kommt darauf an. Er hat dort zwar das Hausrecht, aber seine Berufsgenossenschaft kann das total anders sehen, wenn es einen Betriebsunfall gibt. Für Flurförderfahrzeuge (z.B. Radlader braucht man auch eine Fahrerlaubnis)

Wie oft noch? Du darfst ohne das Einverständnis und den Fahrauftrag deines Chefs, kein Fahrzeug auf dem Hof bewegen. Du lernst es nicht oder? Da freut sich dein Chef wenn er dich endlich los wird und das Arbeitsamt freut sich noch mehr, wenn du deshalb eine Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit vorweisen kannst. Das bedeutet das das Amt satte 3 Monate Leistungsfrei ist