Konsequenzen beim Fahren mit einem Gabelstapler ohne Fahrerlaubniss

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Hoi.

Hier mal ein paar harte Fakten:

" Jeder Staplerfahrer muß den Staplerschein gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften D25 und BGV 925 besitzen. Diese besagen, dass eine Ausbildung mit nachfolgende Prüfung abgelegt werden muß. Auch der Ausbilder muß über eine entsprechende Ausbildung verfügen, um die Staplerfahrerschulungen durchführen zu dürfen. Darüberhinaus muß der Staplerfahrer von seiner Firma beauftragt werden den Stapler zu fahren und in der Maschine eingewiesen werden. Eine ärztliche Untersuchung (die G25) wird bei der Ausbildung verlangt."

http://www.google.com/cse?cx=013608676162459352780%3Ay4nt0g2c6ba&cof=FORID%3A0&cx=013608676162459352780%3Ay4nt0g2c6ba&q=flurf%C3%B6rderzeug&sa=Suche+starten#gsc.tab=0&gsc.q=flurf%C3%B6rderzeug&gsc.page=1

Bei einem von dir verschuldeten Unfall brauchst du keine Konsequenzen fürchten:

"§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben."

Das bedeutet, nur wenn du vorsätzlich deinem Kollegen über den Fuß fährst, wirst du für die Heilbehandlungskosten aufkommen müssen. Diese Vorschrift wurde eingeführt, damit der Betriebsfrieden gewahrt bleibt, auch wenn mal ein Unfall durch einen Kollegen verursacht wird - deshalb hat man auch keinen Schmerzensgeldanspruch gegenüber einem Kollegen.

Tja, SCC, AMS, DIN ISO 9001ff - alles tolle Vorschriften in dicke Qualitätsmanagementhandbücher geschrieben. Kostet viel Geld, aber.... Machen die meisten Firmen nur, damit man seinen Kunden das als Gütesiegel zeigen kann - gelebt werden diese Regeln oft nicht.

Ciao Loki

Es ist schon richtig, das du den auf Privatgrundstück auch ohne den Führerschein fahren darfst. Aber im falle eines Unfalls wird es sicherlich Probleme geben

Ich würde einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm sagen, das es dir zu riskant ist, den Gabelstapler immer zu fahren und ob er dir nicht den Schein zahlen würde, oder zumindest vielleicht einen Teil dazu gibt. Damit wärt ihr beide auf der sicheren Seite, wenn doch mal etwas passieren sollte.

Das Privatgrundstück ist aber ein Firmengrundstück und da gelten alle Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitsschutzgesetz etc.

Wenn er zu Hause bei seinem Cheffe mit dem Stapler was ablädt - dann wäre das echte Privatspaß.

du hast schlechte Karten, wenn ein Unfall passiert, wo du zu Schaden kommst, weil dann immer die Berufsgenossenschaft in Auktion tritt, und die lehnt jede Kostenübernahme bei Unfall ab, weil du keine "Fahrerlaubnis" hast, de AG ist genauso dran, spreche aus eigene Erfahrung, dein LKW-FS, nützt dir gar nichts, in deiner stelle würde ich mich nicht mehr auf ein Stapler setzen, ohne den Schein zu besitzen, 5j hat der Prozess gedauert, wer soll das durchstehen (ihm traf eine Mitschuld) keine Entschädigung

Bullshit........ Manchmal ist Schweigen einfach Gold.....

"§ 7 SGB VII Begriff

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

@Lokicorax

stimmt, würde ich auch für dein Kommentar sagen >Bullshit........ Manchmal ist Schweigen einfach Gold.....<*

Der Staplerschein ist kein Führerschein. Man den über einen kurzen Lehrgang, der meist in einem Tag oder weniger gemacht wird. Vom Gesetz her wird kein Schein verlangt. In der Regel ist es der Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft, die diesen Schein haben wollen. Vor allem, wenn etwas passiert, ist es besser, wenn man diesen Schein mal gemacht hat.

Wenn Dein Betriebsleiter Dich mit dem Fahren auf dem Betriebsgelände beauftragt, solltest Du diese Vereinbarung schriftlich gegenzeichnen lassen.

In diesem Fall bist Du selbst von Haftungsansprüchen befreit.

Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss aber der Betriebsleiter auch rechtliche Grundlagen einhalten (entsprechende Unterweisung).

Hauptsache, DU hast schriftlich, dass der Betrieb Dir das Fahren gestattet.

Generell gilt für Vorgänge auf dem Grund der Firma auch die betriebliche Haftpflichtversicherung.