R E N T E N A N T R A G -- U M W A N D L U N G S A N T R A G

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage oder einen guten Tipp gibt es nur von einen Rentenberater.Der kann Dir genau sagen wieviel Du gewinnst oder verlierst.Aber ich verstehe nicht warum Du das machen möchtest.Du bist 61 und bekommst erst einmal 2 Jahre Erwerbsminderungsrente.Dann bist Du 63 Jahre.Da Du 50 Grad der Behinderung hast kannst Du mit 63 in die sogenannte vorgezogene Altersrente gehen und hättest 0 % Abzug.Wenn Du das jetzt umwandeln würdest dann gehst Du 2 Jahre eher in Altersrente ( vorgezogene wegen Schwerbehinderung ) und hättest somit 7,2 % Abzug.Mach das nur nach Rücksprache mit einen Rentenberater.Termin beim Landratsamt.Glaub mir ,ich kenn mich aus .Ich werde im Juli 61 und bin in der gleichen Situation und ich geh sogar noch etwas weiter und klage vor dem Sozialrericht.Termin im Februar .Einen Rat von mir ,kannst Dich melden

kernstel 
Fragesteller
 19.01.2012, 14:12

Danke Hardy 51 sollte ich Vorher was Erreichen melde Ich mich Gruss kernstel

Das kannst du ohne weiteres bei der Rentenversicherung formlos beantragen. Wenn du zur Beratung gehst, können sie dir sofort sagen, ob das für dich in Frage kommt, und ob sich das für dich lohnt. Wahrscheinlich bekommst du das gleiche Geld unter einem anderen Namen weiter.

Du kannst die Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen. Es erfolgt eine Neuberechnung der Rente und die im Versicherungsverlauf noch nicht aufgelisteten Beitragszeiten werden eingerechnet und mit der Zurechnungszeit verrechnet. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich die Höhe der Rentenleistung nicht ändern. Sollte aber die Vertrauensschutzregelung ( 50% zum 16.11.2000 - geboren vor dem 17.11.1950) zutreffen, wird der Rentenabschlag herausgenommen. Die Höhe des bisherigen Rentenabschlages bitte ich dem Erstrentenbescheid zu entnehmen. Dieser kann bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente deutlich unter 10,8% betragen. Die Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten vom gestellten Antrag bis zur Bewilligung der Rente evtl. nach Abschluß eines Klageverfahrens), die noch nachzuberechnen wären, werden mit einem aktuellen Rentenabschlag versehen. Derzeit von 61. bis zum 63. Lebensjahr mit 0,3 % pro Monat = maximal 7,2%. Der Schwerbehindertenausweis sollte noch gültig sein.

Dein zuständiges Integrationsamt. Du könntest mit 62 ohnehin in volle Altersrente, da du einen GdB von 50% hast.

kernstel 
Fragesteller
 19.01.2012, 14:16

Danke für INFO kernstl

Korrekte Antwort: "Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten?

Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen."

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_24D7F740706B9F8D712F3AE760352EF9.cae03/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/presse/themenschwerpunkte/pressemappe_rente_67/homepage_laenger_arbeite_faq.html?nn=37072

ichhierundda  19.01.2012, 13:50

Das trifft nur zu auf Schwerbehinderte, die aber noch arbeiten gehen, nicht für EU-Rentner. Mfg

kernstel 
Fragesteller
 23.01.2012, 14:37

Das wahr nicht die Frage! 1950 Geb. April 50% Gdb seit anfang 2000.wollte wissen nach der Umwandlung volle oder Abschlagsgezahlte Rente wie jetzt ???????