Ist ein Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeitsrente und Altersrente?

6 Antworten

Hallo Petra1957,

Sie schreiben:

Ist ein Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeitsrente und Altersrente?

Antwort:

Seit 1.1.2001 gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente!

Diese Erwerbsminderungsrente wird auf der Basis Ihrer Altersrente ermittelt, welche Sie sich zum Zeitpunkt des Rentenantrags erworben haben!

Diese fiktive Altersrente wird dann auf Lebenszeit, ja nach Inanspruchnahme vor dem 63-igsten Lebensjahr, um bis zu maximal 10,8 % gekürzt!

Um die Sache etwas abzumildern, werden jedoch diverse Zurechnungszeiten individuell gegengerechnet!

Werden bis Beginn der regulären Altersrente (Je nach Geburtsjahrgang) keine weiteren Beiträge mehr auf das Rentenkonto einbezahlt, bleibt es mit Ausnahme von allgemeinen Rentenerhöhungen auf Lebenszeit auch bei Bezug der Altersrente bei in etwa derselben Höhe!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232586/publicationFile/56276/reha_und_rente_schwerbehinderte_menschen.pdf

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nicht. Es gibt die Erwerbsminderungsrente und zwar eine volle oder eine teilweise.

Ist eigentlich die Rente ,,Altersrente,, wenn er 65 ist , genauso hoch, oder gibt es dann weniger Rente(Geld).

Besteht die Chance, dass er nochmal ans Arbeiten kommt und weiter Beiträge zahlt? Dann könnte die Altersrente höher ausfallen.

Beim Antrag auf die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde dein Mann ja so gestellt, als ob er bis zum 60. Lebensjahr (bei neuen Fällen bis zum 62.) die gleichen Beiträge weiter gezahlt hätte. 

da er ja jetzt keine Beiträge mehr zahlt, ändert sich an diesem Grundwert ja nichts mehr. Außer den jährlichen Rentenanpassungen bleibt die Rente auch bei der Umwandlung ins Altersruhegeld gleich.