Psychisch krank Unterschrift gültig?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das der anwalt das sagt ist eins aber oft kann man nachweisen das bestimmte schäden schon älter sind und in solch einer ltbauwohnung sind die Wahrscheinlicher da es nicht merh Normal ist außerhalbder wohnung Wc+bad zu haben !

Es gäbe vielicht eine möglichkeit aber die dürfte dir nicht passen behaupte einfach das du damals wegen allem nicht voll zurechnungsfähieg warst damit hat der vermieter ein problem wen das klappt! 2 Ops am hertzen todesfal Und umzug und anders das kan auch schon mal zuviel sein !Fals ihr euch gut dort mit den nachbarn versthet erkundiegt euch doch aml ob die wissenwer der vormieter war den der kann bestimmt auch was bestätiegen bzw auck könnte über die Nachbarn über den vermietern was herauskommen!

wie jemand schon schrieb: der anwalt ist der fachmann und hat dir die richtige antwort schon gegeben.

du hast keine chance, dass die unterschrift für ungültig erklärt wird - psychische erkrankungen an sich stellen keinen grund dar, die rechte eines menschen z.b. verträge zu schliessen zu beschränken. das müsste beantragt werden.

wie ich verstehe, ist das ganze auch schon ne weile her- also kann jetzt keiner mehr etwas über deinen damaligen zustand sagen und ob damals gerechtfertigt gewesen wäre, dich unter betreuung zu stellen.

und dann sagst du noch: unter druck mache ich fehler - dir ist deine lage also bekannt und trotzdem sorgst du nicht dafür, dass du in solche situationen nicht kommst.

Einen Anwalt haben wir natürlich aber der sagt auch, ich hätte das Protokoll nicht unterschreiben dürfen.

Und was glaubst Du wohl woher der Anwalt sein Wissen hat? Richtig - durch sein Studium. Und dagegen können hier auch nicht irgendwelche Laien anstinken.

Du ! wirst, so bedauerlich dies auch sein mag, für Deinen Fehler einstehen müssen und die Kosten der Mängelbeseitigungen bezahlen müssen.

Sorry - etwas anderes kann man dazu nicht wirklich sagen.

Evtuell ein Anwalt.

Aber du schreibst von "wir", also ist da ja noch jemand. Hat der/die auch mit unterschrieben?

XXXHARIBOXXX 
Fragesteller
 11.06.2018, 20:50

Nein

XXXHARIBOXXX 
Fragesteller
 11.06.2018, 20:54

... nur ich habe etwas unterschrieben von dem ich erst jetzt weiß das es wohl besagtes Protokoll war. Der Vermieter sagte nur er bekäme von mir noch eine Unterschrift, ich ging davon aus das es im Bezug zu der 1. Kautionsrate stand, bestand aus nur einem Blatt habe nicht nachgeprűft weil ich dachte das gehört zur Kaution. Ich ließ mir auch quittieren das ich ihm die Kaution gegeben habe und weg war er.

Hm, nur mal als Gedanke: seit wNn hast Du Deine Diagnosen- bist Du in Behandlung?

Frag den doch mal ganz mutig..Vielleicht bedeutet was davon ja, wenn Du es vor Unterzeichnung schon hattest, bist Du da nur beschränkt geschöftsfähig?

Ist nur ein Gedanke, bin kein Anwalt, fällt mir nur ein, weil mein Dad früher für jemanden gesetzlicher Betreuer war

XXXHARIBOXXX 
Fragesteller
 06.06.2018, 16:28

Ich bin in psychiatrische Behandlung seit 2012 immer bei einer Ärztin. Dank ihre Unterstützung habe ich auch meine Rente bekommen. Die Diagnosen habe ich schon lange. Ich habe vergessen das ich auch noch ADHS habe

LouPing  12.07.2018, 10:29
@XXXHARIBOXXX

Diagnosen langen nicht aus- ein Gericht muss beurteilen ob du geschäftsfähig bist. Nur so ein Beschluss ist rechtsgültig.

Du hast eine Fehlentscheidung getroffen (das passiert uns allen im Laufe unseres Lebens) und weigerst dich nun dafür die Konsequenzen zu tragen.

Nein- so funktioniert das nicht!

XXXHARIBOXXX 
Fragesteller
 12.07.2018, 14:18
@LouPing

Ich bin nicht nur Psychisch seit Jahrzehnte Krank, ich habe 3 Wochen vor der Unterschrift noch selbst eine Woche auf der Intensivstation um mein Leben gekämpft. In der Zeit starb auch noch meine Mutter, und am gleichen Tag der Bruder meiner Frau. Die Richterin wird das berücksichtigen, denn es sind auch viele Formfehler seitens der Vermieter gemacht worden. Wir haben übrigens Zeugen die widerlegen können das die Wohnung in einem ordentlichen Zustand war. Die Vermieter drengten uns zur Unterschrift des Mietvertrages da wir ohne diesen unsere damalige Wohnung nicht gekündigt hätten. Als ich die Schlüssel übergeben bekommen habe hatte ich Zeugen, der dem Vermieter sogar auf offensichtliche Mängel hingewiesen hat, der Vermieter ist darüber hinweg gegangen. Ich habe bei Empfang des Schlüssels gedacht das, dass was ich unterschrieben habe sich auf die erste Rate der Kaution bezog. Da ich ja in Begleitung war und dieser über Mängel offen gesprochen hat, hätte der Vermieter ja diese in dem "Protokoll" aufnehmen müssen. Da dieses nicht geschah bin ich nicht davon ausgegangen das diese eine Blatt das Protokoll gewesen sein sollte. Wir standen auch unter Druck, weil wir für unsere alte Wohnung einen Nachmieter hatten und aus der Wohnung mussten. 3 Tage vor dem Umzug hatte ich die Schlüssel bekommen, in dem Zeitfenster mussten wir den Umzug planen und organisieren. Selbst wenn ich gewusst hätte das dieses Blatt (von dem wir nie eine Kopie bekommen hatten) das Protukoll gewesen ist, hätten wir auf Grund dessen weil wir aus der alten Wohnung mussten keine andere Wahl gehabt hätten. Wir hätten sonst auf der Straße gesessen. Ich bin Schwerbehindert, schwer Herzkrank, und vorher noch Die Todesfälle. Ich stehe zu meinen Fehler, aber wie gesagt Beide Seiten haben Fehler gemacht.

LouPing  12.07.2018, 19:33
@XXXHARIBOXXX

Ohne richterlichen Beschluss bist du voll geschäftsfähig und hast dich an vertragliche Vereinbahrungen zu halten. Deine Unterschriften sind gültig und verbindlich.

Dein GdB spielt hierbei keine Rolle, auch private Schicksale oder Differenzen beeinträchtigen die Vertragslage nicht.

Kommst du nicht klar dann schaltet einen Anwalt ein.

XXXHARIBOXXX 
Fragesteller
 13.07.2018, 21:02
@LouPing

.... den vielen Behauptungen von wegen nimmt kein Anwalt oder Richter Rücksicht drauf muss ich leider entkräften.

Wenn dem so wäre gäbe es schon ein Urteil. In der Vorverhandlung sind der Richterin zahlreiche Ungereimtheiten aufgefallen. Es fehlten wichtige Unterlagen aus dem Mietvertrag, Seiten die selbst uns nicht mit ausgehändigt wurden. Die aber wichtige Vereinbarungen beinhalten. Da die uns als Mieter keinen eigenen original Vertrag sondern nur Ihren Kopiert haben ist das auch fragwürdig. Dummerweise hat die Dame den Mietvertrag mit Seitenzahl markiert, so ist der Richterin aufgefallen das da was nicht stimmt. Es gibt keine perfekten Betrüger sie machen auch Fehler, und es sind so kleine Fehler die dann die Wahrheit ans Licht bringen.

Die Richterin hat die Vermieter gut im Visier, die hat gemerkt das es bei denen stinkt. Am Ende kommt die Wahrheit immer ans Licht. Ich bin mir ganz sicher das wir aus der Sache mit einem Blauen Auge davon kommen. Wir werden Neue Mieter warnen und raten eine Rechtschutzvetsicherung abzuschließen. Die bekommen noch eins auf die Mütze.

Die ihre Bruchbude ist nach dem ersten Weltkrieg gebaut. So alt sind die Wände Türen Rohre und alles andere auch.

Es wäre was anderes wenn es ein Neubau ist, das Haus wurde als Ruine gekauft und notdürftig mit den billigsten Materialien und Hilfskräften die vom Bau keine Ahnung haben.