Mietvertrag vor Genehmigung vom Amt Unterschrieben?

6 Antworten

Das kannst Du nur erfahren wenn Du hingehst und einen Antrag stellst.

Rein von den Zahlen her könnte man meinen, dass es gut aussieht, weil ja die neue Miete günstiger scheint, aber entscheidend ist eben auch Kaltmiete und Heizkosten.

Vielleicht hat der Vermieter die Nebenkosten zu niedrig angesetzt.

Gibt es einen wichtigen Grund für den Umzug wie z.B. Eigenbedarf des Vermieters? Das dürfte die Entscheidung positiv beeinflussen.

Also Eigenbedarf nicht aber zuhohe Miete das Amt hat mir vor ein Halbes ja ein Brief geschickt das ich mir bitte eine Neue Wohnung suchen soll da es zu teuer ist ! & habe Schimmel in der Wohnung vom Nachbar oben! Muss noch da zu sagen das ich eine Tochte habe (18Monate )

@Casey2803

Ich denke wenn die Heizkosten ok sind, dann wird das schon klappen; Daumen drück.

Keine Ahnung ob das Amt die Wohnung genehmigt. Das weiß auch das Amt erst, wenn es den Mietvertrag vor sich liegen hat, wie soll dir das dann hier jemand beantworten? Sollte doch eigentlich klar sein, den Mietvertrag nicht vorher zu unterschreiben...

Sry das ich es Vor Glück (Endlich eine Wohnung gefunden zu haben ) unterschrieben habe !!!!

Das kannst du deinem Sachbearbeiter erzählen, wenn er dir die Wohnung ablehnt weil bspw. die Kaltmiete passt aber die Nebenkosten zu hoch sind.

Wenn man auf Wohnungssuche ist und das Amt die Miete übernimmt hat man doch bei sowas in den Kopf gemeißelt unterschreib nix ohne Zusage vom Amt...

Wenn du die Miete oder sonstige Gelder übers Amt bekommst, kannst du nicht vorher einen neuen Vertrag unterschreiben. Das Amt muß grünes Licht für eine andere Wohnung geben.

Du mußt erfragen, ob das Amt die Miete zahlt......du hast Auflagen über Größe der Wohnung, wieviele Personen bewohnen die Wohnung, Kaltmiete usw.

Das können wir nicht beantworten. Es gibt noch weitere Kriterien für die Genehmigung. Die Warmmiete allein sagt nichts aus. Geh zum Amt und bitte um Genehmigung, nur dann weißt du es.

Wenn es nicht genehmigt wird, hast du ein Problem. Denn einen Mietvertrag kann man nicht widerrufen, sondern nur fristgerecht kündigen. Das würde bedeuten, dass du Kosten hast, die dir keiner ersetzt.

Wenn das Amt die Miete zahlen soll, dann musst du das Amt auch als erstes informieren, es kommt auch darauf an, wie groß die Wohnung ist und welche Personen mit dir einziehen.