Prüfungsbescheinigung BF17 dabei aber nur eine Kopie des Personalausweis

2 Antworten

Ja, du kannst mit einer Kopie fahren. Wenn du eh nur begleitet fahren darfst, musst du ja auch einen Erziehungsberechtigten (bzw. eine eingetragene Aufsicht) mit dabei haben, der/die dich notfalls ausweisen kann.

Aber die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden ist sowieso gering, ich hab auch früher beim begleiteten Fahren ein paar mal meinen Ausweis vergessen.

Ja, du kannst mit einer Kopie fahren. Wenn du eh nur begleitet fahren darfst, musst du ja auch einen Erziehungsberechtigten (bzw. eine eingetragene Aufsicht) mit dabei haben, der/die dich notfalls ausweisen kann.

Alle amtlichen Dokumente die Mitführungspflichtig sind müssen auch im Original vorliegen, eine Kopie ist in keinem Fall ausreichend.

Die Begleitperson kann die Identität der Person natürlich bestätigen. Da das aber nicht die Erziehungsberechtigen sein müssen sondern auch andere Personen sein können ist das nicht nachprüfbar. Und selbst Vater oder Mutter als Erziehungsberechtigte könnten einen Volljährigen nicht ausweisen...

Das stimmt doch nicht! Wieso musste ich dann die ganzen Ausweise für meine Begleitpersonen kopieren und zum Rathaus bringen... Ich musste schon ein paar mal den eigenen Perso kopieren und das war erst vor ein zwei Wochen. Also kann das ja nicht ganz stimmen, oder?