Darf die Versicherung bei Auszahlung eine beglaubigte Kopie des Personalausweises verlangen?
Eine Versicherung wurde aufgrund von zu geringer Rentabilität gekündigt. In dem Schreiben der Versicherung steht nun, dass Sie neben der Police/Verlusterklärung (verständlich) auch die Bankverbindung (liegt doch vor) und eine beglaubigte Kopie des Personalausweises (warum) benötigen. Es wird auf das Geldwäschegesetz hingewiesen. Der Betrag ist ca. 500 €.
5 Antworten
Die Versicherung muss dich, bzw. deine Unterschrift, ja zweifelsfrei identifizieren. Dazu ist sie aufgrund GWG verpflichtet.
Eine Möglichkeit wäre die Ausweiskopie, eine andere z. B. das PostIdent-Verfahren.
Der Betrag ist da zweitrangig. Ja, sie hat das Recht.
Die Regeln wurden in den letzten Jahren ständig verschärft. Zuletzt erst vor ein paar Monaten. Die machen den Aufwand bestimmt nicht zum Spaß.
Aber was ein Aufwand. Und was ist mit Datenschutz?
Soll man sich für jeden Spaß Urlaub nehmen? Man müsste zur Stadt oder zur Sparkasse, um sich die Kopie beglaubigen zu lassen. Und wer muss das wieder bezahlen?
Unglaublich.
Deine Daten sind doch bereits bekannt. Da gibts nix mehr zu schützen.
Ja Claudia, du hast recht es ist wirklich unglaublich was hier manche User im Forum schreiben.
Vor 3 Tagen warst du noch Arbeitgeber und heute musst du dir Urlaub nehmen?
Sonst könnte ja auch jemand der deine "verlorene Police" findet, den Vertrag auflösen.
Die Versicherung könnte ja auch von dir verlangen, dass du persönlich vorsprichst, um deine Identität zu überprüfen.
Das ist mir bewusst und die Police wird auch zurückgegeben.
Die Kündigung wurde von mir unterschrieben und ein Makler, welchen ich persönlich kenne, war ja dabei. Mehr Identifizierung geht nicht oder?
Und jetzt trotzdem noch die ganze Rennerei und die zusätzlich enstehenden Kosten? Absolut unverständlich.
Die Kündigung wurde von mir unterschrieben und ein Makler, welchen ich persönlich kenne, war ja dabei. Mehr Identifizierung geht nicht oder?
Wenn dieser Versicherungsmakler diesen Versicherungsvertrag vermittelt hat und als Betreuer noch im Vertrag angegeben ist, kann er dir behilflich sein.
Ansonsten ist dies nicht möglich.
Es wird auf das Geldwäschegesetz hingewiesen
Da hast du doch deine Antwort. Wo ist überhaupt das Problem? Geh zu deinem Vermittler ins Büro, dessen Bestätigung durch Unterschrift und Stempel reicht aus.
Hallo.
Ausweise, Urkunden dürfen nicht Kopiert werden. (für Beglaubigungen)
Nimm eine Meldebestätigung und eine einfache Kopie.
Wäre es dir Recht wenn sie an irgendwen der das Geld verlangt auszahlen .... ?
ich verstehe Dein Problem nicht ....
Gewaltiges Problem mit Datenschutz.
Das Geld würde doch auf das Konto gehen, von dem auch eingezahlt wurde.
Und die Kündigung wurde doch bereits unterschrieben und somit eine Identifizierung (Makler ist bekannt) vorgenommen.
Unsinn ...
sie könnten Dich auch persönlich hinbestellen
im Übrigen
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/BJNR182210017.html
Geldwäschegesetz - GwG
Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
§ 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten
(1) Die allgemeinen Sorgfaltspflichten sind:
- 1.
- die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Person nach Maßgabe des § 11 Absatz 4 und des § 12 Absatz 1 und 2 sowie die Prüfung, ob die für den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist,
-
§ 12 Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung
(1) Die Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1 bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand -
- 1.
- eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,
Hä??? Datenschutz? Die Versicherung kennt deine Daten doch bereits, was willst du da noch schützen?
Aber warum das Indentifizieren? Hat die Versicherung bei Vertragsabschluss auch nicht gemacht. Die Kündigung der o. g. Versicherung erfolgte bereits mit Unterschrift über den Makler.