Ab wann muss mein Chef mir meinen Gesellengehalt zahlen nach der Gesellenprüfung?

4 Antworten

Eigentlich ab dem Tag an dem der Betrieb das Prüfungsergebnis von der Handwerkskammer schriftlich erhält. Die werden ja von den Kammern informiert. Azubis die nicht übernommen werden, schickt man dann gleich nachhause. Sonst müße man sie weiterbeschäftigen und ab da auch keine Ausbildungsvergütung mehr, sondern normalen Lohn.

Rechtlich gilt: Wird der Azubi nach der Abschlussprfüung bzw. der Bekanntgabe des Ergebnis weiterbeschäftigt, dann entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

§ 21 Berufsausbildungsgesetz Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Das siehst du richtig. Mit dem Bestehen der Prüfung bist du Geselle und hast so auch Anspruch auf dein volles Gesellengehalt. Wenn die Prüfung mitten im Monat war, muss er dir das Gesellengehalt anteilig zahlen

Und du musst einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.

Sprich deinen AG darauf an .

Im Ausbildungsvertrag steht doch genau drin wann Deine Ausbildung beendet ist. Ab diesen Datum wird dann Dein Gesellengehalt greifen. Toll dass du Deine Prüfung bestanden hast !!!

Nein, dieses Datum gilt nicht. Siehe Berufsausbildungsgesetz § 21.