Kein offizieller Unterhalt und trotzdem wohngeld?

5 Antworten

Es geht nicht darum ob du allein erziehend bist oder nicht. Sondern darum ob du irgend welche Einkünfte hast. Und was du dann ausser diesen Einkünften noch an Leistungen brauchst um angemessen leben zu können.

Und das Geld des Vaters musst du daher schon angeben. Alles andere wäre Betrug.

Und wenn du ihn kennst und das Kind kennt ihn auch, dann verstehe ich die Frage nicht.

Er muss Unterhalt zahlen und dieser Leistung nach kommen. Und wenn er das tut ist es ok. Also warum sollte er verheimlicht werden?

Ihr müsst weder heiraten, noch zusammen wohnen, oder sonst etwas.

Egal was du an Leistungen beantragen willst, in jedem Fall ist die Zahlung mit an zu geben.

carrot86 
Fragesteller
 04.02.2012, 22:51

danke erstmal dazu, natürlich will ich die zahlung mit angeben schon klar.... ich meinte nur, wenn das geld trotz allem nicht reicht, da man ja keinen vollzeitjob machen kann, ob man dann trotzdem anspruch auf zB wohngeld hat, wenn der vater zwar zahlt, man dies auch angibt, aber der vater in der urkunde nicht eingetragen wird?

Beantragen kannst Du alles. Ob und wieviel Du bekommst, richtet sich nach Deinem Einkommen und den Ausgaben. Wenn Du einen Antrag auf Wohngeld stellst, wird erst einmal die Miete etc. zurgunde gelegt. Dann wirst Du nach Deinen Einnahmen befragt, die Du alle ordnungsgemäß angeben musst. Wenn Du Geld vom Kindsvater bekommst, dann musst Du diese auch angeben. Aber Du musst nicht sagen, dass er der Kindsvater ist, wenn Du das nicht möchtest. Du kannst auch sagen, dass Herr X Dich monatlich mit der Summe X finanziell unterstützt. Das muss er natürlich bestätigen und Du musst den regelmäßigen Eingang bestätigen und ggf. beweisen (Kontoauszüge). Bei der Beantragung von Wohngeld spielt es keine Rolle, ob der KV in der Geburtsurkunde eingetragen ist oder nicht. Du bist auch nicht verpflichtet, überhaupt Angaben zum Kindsvater zu machen. Solange Du kein Hartz-4 oder Unterhaltsvorschuss beantragst, juckt das niemanden. Aber wenn das doch sein sollte, wirst Du nach dem Namen des KV gefragt, weil man sich natürlich an Dich gezahlte Leistungen u.U. von ihm wiederholen will. Wenn Du aber den Namen des Kindsvaters gar nicht kennen würdest (so was gibts auch!), dann könntest Du ihn auch nicht angeben. Dann würde Dein Kind nach dem Unterhaltsvorschuss Hartz-4 bekommen, falls Dein eigenes Einkommen nicht ausreicht. Aber Du darfst in keinem Fall lügen! Wenn Du was sagst, muss es der Wahrheit entsprechen. Sollte irgendwann einmal herauskommen, dass Du wissentlich falsche Angaben gemacht hast, musst Du mit Geldrückzahlungen und Anzeigen incl. deren Folgen rechnen.

Es gibt grundsätzlich erst einmal keine Verpflichtung, die Daten des Kindsvaters anzugeben. Das ist nur der Fall, wenn man Sozialleistungen beziehen möchte. Aber durch die Nichtangabe des Namens entstehen u.U. auch Nachteile. Das Kind hat offiziell in seiner Geburtsurkunde stehen: Vater unbekannt. Das ist nicht schön. Die Kindsmutter und das Kind haben kein Anrecht auf Sozialleistungen, wenn der Name des KV verweigert wird. Im Übrigen handelt es sich um Sozialbetrug, der bestraft wird. Außerdem müssen rechtswidrig erschlichene Einnahmen zurückbezahlt werden. Auch noch Jahre später. Und irgendwann kommt alles raus!

Das nennt man Betrug und wird auch mit Gefängnis bestraft. Irgendwann kommt es raus und du und der Kindsvater sind so richtig dran: Rückzahlung und Prozess und Strafen..

carrot86 
Fragesteller
 04.02.2012, 23:30

warum betrug? wenn der unterhalt nicht reicht? ich rede ja nicht von vorschuss etc...

Rheinflip  04.02.2012, 23:37
@carrot86

Du erzählst dem JA, das der Vater unbekannt ist und kassierst daher höhere Soziallliestungen

da würde ich mal ganz vorsichtig sein... den staat zu bescheißen kann teuer für dich werden.... und egal was du machst, solltest du den staat bescheißen.... > hoffentlich kriegt man dich ran!!!!!