Prüft die Dienstelle (Beamten Elternteil) bei Abmeldung von Kindergeld das Studienzeugnis vom Kind?
Hallo zusammen,
ich habe meinem Elternteil letztes Jahr mitgeteilt, dass ich mein Studium abgeschlossen habe, obwohl ich es eigentlich abgebrochen habe. Die familiären Umstände sind hier sehr schwierig, weshalb ich nicht die Wahrheit gesagt habe. Hierfür habe ich dem Elternteil meine Exmatrikulationsbescheinigung gesandt.
Mein Elternteil hat mich entsprechend vom Kindergeld bei der Dienststelle (Verbeamtung) abgemeldet. Dies war Mitte letzten Jahres.
Ich habe nun folgende Frage:
1) Prüft die Dienstelle bei Abmeldung von Kindergeld das Studienzeugnis? Oder reicht eine Exmatrikulationsbescheinigung? Sie gewinnen ja defacto nur, Prüfungen würden nur bei der Anmeldung/Erhalt von dem Geld Sinn ergeben.
2) Jetzt muss ja die Steuererklärung meines Elternteils eingereicht sein (für das vergangene Jahr). Prüft das Finanzamt möglicherweise Kindergeld Erhalt nach? Findet hier Korrespondenz zwischen Finanzamt und Dienststelle statt?
Sowohl mein Elternteil als auch ich sind nicht auf das Geld angewiesen. Ich bin über 18 und studiere ein anderes Studienfach derzeit weiter. Ich möchte nicht mit meinem Elternteil in die Konfrontation gehen oder das die Sachlage "raus kommt".
Kann mir einer helfen?
1 Antwort
Dann schau mal hier das Formular - hiermit mußt du der Familienkasse deinen Studienabbruch melden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg7e_ba146717.pdf
Nur beim erfolgreichen Studienende interessiert sich die Familienkasse für das Datum der Prüfungsergebnisse:
A 20.2.4 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums
...
(6) 1Ein Studium wird, sofern zwischen Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses noch keine Vollzeiterwerbstätigkeit im angestrebten Beruf ausgeübt wird, regelmäßig erst mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses abgeschlossen (vgl. A 15.10 Abs. 9 ff.) usw.
Einfach mal googeln nach da-kg 2021 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ;-)
Herzlichen Dank schonmal! Das habe ich recherchiert! Tatsächlich ist die Familienkasse bei verbeamteten Elternteilen nicht zuständig. Das wird über die Dienststellen abgewickelt.