muss ich trotz prozesskostenhilfe anwalt bezahlen?

7 Antworten

Hallo und danke an alle die mir geantwortet haben,

da meine rechtschutzversicherung keine sozialen sachen wie rechtsstreit mit der arge nicht bezahlt musste ich bei meinem RA 2xProzesskostenhilfe anträge ausfüllen + ARGE II Bescheid + Mietbescheinigung usw....

so nun kommen wir zum eigentlichem thema ich wurde von einer sachbearbeiterin mit sperrung für den nächsten Monat (der schon in 1,5 wochen war) bedroht (erst telefonisch dann schriftlich), ich sei der mitwirkungspflicht nicht nachgekommen dabei habe ich die geforderten unterlagen zig mal persönlich abgegeben und 3 mal sogar per einschreiben verschickt.

Daraufhin habe ich meinen Rechtsantwalt angerufen und hat mir einen termin (schon am nächsten tag) gegeben um die Unterlagen vorzulegen, bei Unserem gespräch sagte ich ihm das ich eine rechtschutzversicherung besitze (zu diesem zeitpunkt wusste ich nicht das die rechtschutzversicherung sowas nicht zahlt), am nächsten Tag 2 Prozesskostenhilfe Anträge bekommen, daraufhin rief ich meinen RA an um zu fragen ob ich das ausfüllen muss obwohl ich eine rechtschutzvers. besitze er sagte mir, ich zitiere: Ihre versicherung zahlt nur ab Gerichtsverhandlungen deshalb müssen Sie mir diese Anträge schicken damit sie nichts aus eigener tasche zahlen müssen.

Nach dem telefonat ausgefüllt und alle zusätzlichen unterlagen beigefügt.

Nun haben wir den gesperrten Monatsanfang das ALLG II Geld in die hälfte bekommen und zeitgleich bekomme ich vom anwalt auch ein schreiben die angelegenheit ist somit erledigt sie hatten lediglich anrecht bis zum 31.01. (siehe kopie arge bescheid vom 27.1.) zahlen sie mir 600€!

Das komische bei der ganzen geschichte ist diesen bescheid sehe ich zum ersten mal in meinem leben dabei besitze ich einen bescheid von der ein und der selben sachbearbeiterin auch vom 27.01. dort steht jedoch bewiligt von 01.02 bis zum 31.03. :-))

was meint ihr was soll ich jetzt machen ? Den Chef der Kanzlei anrufen oder ?

in der zwischenzeit habe mich zeit war ich beim amtsgericht, dort hat man mir eine Bescheinigung gegeben.

In der Bescheinigung steht lediglich, das ich keinen Beratungshilfe Antrag stellen kann und das der Rechtsanwalt diese STellen muss.

Wie die meisten mir auch hier Empfohlen haben, hat die Dame mir Empfohlen das ich mich bei der Rechtsanwaltskammer beschwerden soll.

Letzte Woche Donnerstag habe ich ein schriftstück mit dem ganzen sachverhalt aufgesetzt und den Anwalt gebeten für seinen Fehler gerade zu stehen und diesen Antrag im nachhinein zu stellen und ich würde meinen Eigenanteil dazu bezahlen, mein zweites Angebot: ich zahle Ihm 50€ um die Sache zu verkürzen.

Dann schrieb ich Ihm, wenn er jedoch keines meiner Angebote annimmt werde ich Ihn bei der Anwaltskammer melden und wenn nötig verklagen.

Werde Euch berichten wie es weiter geht od. Endet.

gruß

nok iaci

auch die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs übernimmt die Prozeßkostenhilfe. Ausnahme, wenn du einen eigenen Beratungsvertrag über außergerichtliche Vergleiche geschlossen hast. Darüber hinaus solltest du prüfen, ob der verlangte Betrag der BRAGO (Bundesrechtanwalts-Gebühren-Ordnung) entspricht.

Hier scheint etwas nicht zu stimmen, ist dir nun Beratungs.-Prozesskostenhilfe bewilligt worden oder nicht. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Streitwert, je höher der Streiwert um so höher die Kosten, ob das in deinem Fall zutrifft weiß ich nicht.

Da wäre ein Hinweis sowohl an die Anwaltskammer (versäumter Hinweis auf diese Kostenfalle) und auch an das Amtsgericht, das den Beratungsgutschein ausgestellt hat, angebracht. Vielleicht hilft es ja wenn neue Antragsteller vor diesem "Kollegen" gewarnt werden.