Trotz Prozesskostenhilfe und Recht soll ich Gerichtskosten bezahlen, ist das rechtens?

4 Antworten

Die zwei jährige Rechnung hatte ich bezahlt da ich auch damals zur Vermögensauskunft gerufen wurde mit Haftdrohung bei nicht erscheinen. Auch sah ich das da Fett Familienrecht stand.

Das jetzige ist wieder so aktuell und fast gleich. 

Es begann vor zwei Jahren in einem anderen Bundesland. Der Anwalt sagte das selbe was er heute sagte. Außerdem sagte er auch das ich Ausgaben zurückbekomme. Aber dies sagt er auch seit zwei Jahren.

Warum bezahlst du eine Rechnung, dessen Ursprung nicht einmal dein Anwalt kennt?

Du hast also jetzt noch eine Rechnung erhalten, obwohl der Prozess 2 Jahre zurück liegt? Der Richter muss doch am Ende der Verhandlung gesagt haben, wer die Kosten des Verfahrens trägt.

Die zwei jährige Rechnung hatte ich bezahlt da ich auch damals zur Vermögensauskunft gerufen wurde mit Haftdrohung bei nicht erscheinen. Auch sah ich das da Fett Familienrecht stand.

Das jetzige ist wieder so aktuell und fast gleich. 

Es begann vor zwei Jahren in einem anderen Bundesland. Der Anwalt sagte das selbe was er heute sagte. Außerdem sagte er auch das ich Ausgaben zurückbekomme. Aber dies sagt er auch seit zwei Jahren.

@sonhero

Ruf da an und frag nach, warum du zahlen musst. Frag bei Gericht nach, ob das so üblich ist.

hast du einen schriftlichen "beweis" für die gewährung der prozesskostenhilfe? wenn nicht, vielleicht ist sie dir gar nicht gewährt worden? und dein anwalt scheint ja auch nicht unbedingt die hellste kerze auf der torte zu sein, "wenn er scheinbar von nix etwas weiß". 

und recht bekommen heißt nicht unbedingt, dass der gegenpartei sämtliche kosten auferlegt werden. die entstandenen kosten können auch zwischen den aufgeteilt werden. hättest vielleicht das urteil mal persönlich in augenschein nehmen sollen

Gerichtskosten wurden im Urteil geteilt. U.a. Ich hatte mich alleine vetreten im letzten Gerichtstermin da mein Anwalt nicht könnte.

Habe gerade nach den Prozesskostenhilfen beider Bundesländer meinen Anwalt angefragt.

In Familiensachen werden die Kosten in der Regel gegeneinander aufgehoben (Gewinner und Verlierer - und damit alleinige Kostenschuldner gibt es nur in Ausnahmefällen). Wenn Verfahrenskostenhilfe für die familienrechtliche Angelegenheit bewilligt wurde, kann das Gericht bis zu 4 Jahre nach Rechtskraft der Endentscheidung von der Partei, der Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, eine aktuelle Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Stellt sich bei deren Prüfung heraus, dass sie die Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben, kann von der Partei die ratenweise Tilgung der Verfahrenskosten verlangt werden. Für den Fall, dass die Partei innerhalb dieses Vierjahreszeitraums gegen ihre Obliegenheiten verstößt (bspw. Adressänderung nicht mitgeteilt, wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nicht mitgeteilt, etc.) soll die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe aufgehoben und die Partei zur Begleichung der Verfahrenskosten herangezogen werden.