Prozesskostenhilfe bewilligt, trotzdem noch Anzahlung an Anwalt zahlen?

2 Antworten

Das der Anwalt das Geld erst nach Beendigung des Verfahrens bekommt ist korrekt. Er kann ja nicht schon jetzt sagen, welche Kosten auf ihn zukommen. Die Rechnung stellt er ja der Staatskasse in Rechnung, die in dann bezahlen. Übrigens sollten sich die finanziellen Mittel sich von deiner Mutter in Zukunft ändern, dann wird der Staat sich das Geld zurückholen, dass ihr im Rahmen der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Es ist nun mal so, dass die Anwälte deutlich weniger abrechnen können, wenn jemanden Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Außerdem warten Sie einige Monate bis sie dieses Geld erhalten. Deine Mutter und der Anwalt haben anscheinend noch eine zusätzliche Vereinbarung getroffen und somit wird sie auch die Anzahlung weiter zahlen müssen. Was deiner Mutter auch noch klar sein sollte, dass sollten sich die finanziellen Mittel bei ihr in Zukunft verbessern sich die Staatskasse das Geld wieder zurückholen wird.

Ok, vielen Dank für die Antwort. Dass sie bei einer Änderung der finanziellen Mittel für die Anwaltskosten aufkommen muss, wusste ich noch gar nicht. Es wird sich aber in Zukunft wohl nicht ändern, dass sie nicht arbeiten kann, weil das aus Gesundheitsgründen so ist. Trotzdem ist es gut, das zu wissen! :)

mit deiner Frage würde ich mich entweder einmal mit der Rechtspflege deines Amtsgerichtes unter Vorlage aller Unterlagen/Vereinbarungen die mit diesem Juristen seitens deiner Mutter getroffen wurden, in Verbindung setzen oder gleich an die Anwaltskammer wenden.