Anwaltsrechnung trotz Prozesskostenhilfe?

3 Antworten

Wären die Kosten durch einen Beratungsschein abgedeckt? Ein Verfahren dazu hat es nicht gegeben.  

Ja. Kannst Du noch nachträglich beantragen. Wäre aber Sache Deiner Anwältin gewesen, Dich darauf hinzuweisen!  Wollte wohl "Geldmachen", da sie ohne PKH mehr dafür verlangen kann. Eigentlich ein fieser Stil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lina198100 
Fragesteller
 22.02.2019, 18:01

Einen Antrag auf Beratungshilfe habe ich damals ausgefüllt und bei ihr abgegeben. Sie wollte diesen für mich einreichen. Jetzt weiß sie davon nichts mehr und hat dazu auch nichts in ihren Unterlagen, auch bei Gericht ist dazu kein Antrag eingegangen (hab telefonisch nachgefragt). War allerdings schon 2014, am 28.12.2018 kam die Rechnung von ihr. Dachte eigentlich schon, dass die Sache erledigt wäre...

Erdianer  23.02.2019, 16:39
@Lina198100

Nach § 195 Bürgerliches Gesetzbuch dürfte die Forderung Deiner Anwältin verjährt sein, wenn sie bereits im Jahre 2014 entstanden ist. Die Verjährungsfrist beginnt somit am 01.01.2015 und endet somit  am 31.12.2017. Ich würde die ,,Einrede der Verjährung " geltend machen und nicht bezahlen.

Nein,das hat nichts mit dem Verfahren zu tun.

https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KostenPKH.html

Lina198100 
Fragesteller
 21.02.2019, 05:58

Danke für deine Antwort.

Wären die Kosten durch einen Beratumgsschein abgedeckt? Ein Verfahren dazu hat es nicht gegeben.

andie61  21.02.2019, 19:53
@Lina198100

Nein,das geht weit über eine Beratung hinaus.

Lina198100 
Fragesteller
 22.02.2019, 18:03

Das heißt, es gibt generell nichts an Hilfeleistungen, dass diese Kosten abdecken würde?

andie61  22.02.2019, 19:30
@Lina198100

Nein,wie der Name schon sagt,da werden die Kosten für eine Erstberatung übernommen,und das hat mit Beratung nichts mehr zu tun.

Scheidung und Unterhalt sind 2 verschiedene Verfahren.

Du hast, Deinen Worten nach zu urteilen, für die Scheidung PKH bewilligt bekommen aber nicht für das Unterhaltsverfahren. Also mußt Du dafür zahlen.

Da hätte Dich aber Deine Anwältin drauf aufmerksam machen können/sollen!

Lina198100 
Fragesteller
 21.02.2019, 06:06

Danke für deine Antwort. Wären die Kosten durch einen Beratungsschein abgedeckt? Ein Verfahren dazu hat es nicht gegeben.  

Lina198100 
Fragesteller
 21.02.2019, 06:46

Desweiteren heißt es bei der Bewilligung Scheidung und Folgesachen. Was ist dann unter "Folgesachen" zu verstehen?

amdros  21.02.2019, 09:45
@Lina198100

Das kann ich Dir nicht beantworten aber..Deine Anwältin sollte es absolut können.

Du solltest Dich mit ihr darüber unterhalten und sie fragen, was unter "Folgesachen" zu verstehen ist. Sie ist Dir Rede und Antwort schuldig!

Aufpassen, habe gerade im Bekanntenkreis mitbekommen, auch Anwälte nutzen Gesetzeslücken zu deren Gunsten aus!!