Prozesskostenhilfe, muss der Lebensgefährte an die Mutter unterhalt zahlen?

2 Antworten

Sorry, dann bin ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen! Wer von Euch hat denn das Kind auf der Steuerkarte und bezieht das Kindergeld? Was jetzt zu Deinem Einkommen angerechnet wird, kann ich Dir leider nicht beantworten! Evtl. doch einmal den Anwalt konsultieren! Viel Glück!

Da Ihr nicht verheiratet seid, muß Dein Lebensgefährte rechtlich gesehen, keinen Unterhalt für Dich zahlen. Lediglich als leiblicher Vater des Kindes ist er verpflichtet, den Kindesunterhalt zu zahlen! Allerdings hat er auch steuerliche Vorteile (andere Steuerklasse) und erhält das Kindergeld! Daher wäre gut, wenn Ihr Euch ohne Gericht über die Unterhaltszahlung einigen könntet!

Danke für sie schnelle Antwort, sie trifft nur leider nicht ganz die Fragestellung.

Da wir nicht verheiratet sind, hat er zum einen keine andere Steuerklasse, zum anderen bekommt er auch nicht das Kindergeld und unterhaltspflichtig ist er mir gegenüber auf jeden Fall bis zum 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes als betreuungsunterhalt.

Meine Frage ist nun, wenn ich wieder arbeite und genauso viel verdiene wie vor der Elternzeit, muß mein lebensgefährte dann fiktiven betreuungsunterhalt zusätzlich an mich zahlen, den die Prozesskostenhilfe als Einkommen meinerseits wertet.

Das Gericht unterscheidet leider auch nicht unter Einkommen von mir und unterhaltszahlungen für die Kinder.

Würde ich mehr Unterhalt für ein Kind bekommen, muß ich Prozesskostenhilfe in höheren raten zurückzahlen, also den Unterhalt des Kindes für die Tilgung einsetzten.

Und mit meinem Lebensgefährten lebe ich weiterhin zusammen, daher brauchen wir uns nicht außergerichtlich einigen, mir geht es um die Prozesskostenhilfe.