Provisionsabrechnung

6 Antworten

Also was ihr hier vollzieht ist ein Streckengeschäft. Ihr kauft die Ware ein, die sofort ohne bei euch angeliefert zu werden zum Kunden geht. Deshalb gehe ich davon aus, daß ihr die Rechnungssteller und Regulierer/Zahlungsempfänger seid.

Im Allgemeinen interessiert es nicht wie der Gewinn aus diesem Geschäft tituliert (Provision etc.) wird, entscheidend ist wie die Rechnungen aussehen für das Finanzamt.

Bei einem Steuerberatungsbüro sollte ihr genau aussuchen, heute heißen viele nur so - insbesondere wenn eure Umsätze gering sind.

"...Ein Streckengeschäft liegt immer dann vor, wenn der Vorlieferant eines Händlers ein Produkt direkt an den Endkunden versendet. Ein Endkunde bestellt ein Produkt über einen Katalog oder einen Online-Shop beim Händler. Der Händler bestellt dann diese Ware beim Großhändler oder Hersteller mit der Maßgabe, die Bestellung direkt an den Endkunden auszuliefern. Der Händler führt Kundenbestellungen aus, ohne mit der Ware in Berührung zu kommen. Der Hersteller oder der Großhändler versendet die Ware, in möglichst neutraler Versandaufmachung, direkt an den Endkunden...."

http://www.suite101.de/content/drop-shipping-was-ist-das--fuer-wen-bringt-das-vorteile-a109173

Folgende Fragen noch, ehe die Frage richtig beantwortet werden kann. Wer bezahlt die Weinrechnungen im Einkauf? Wenn bei euch auf dem Konto die gesamte Kundenrechnung eingeht-wie erfolgt die Verrechnung mit Eurem Auftraggeber? Wer legt die Rechnung an den Weinkunden (Rechnungsaussteller)? Nicht dass ihr hier in eine ungesetzliche Sache reinrutscht. Sollte evtl. eurer Auftraggeber der Rechnungsleger sein und die Kunden überweisen auf euer Bankkonto, dann ist das ungesetzlich, da Zahlungsempfänger mit Rechnungsleger identisch sein muss.

Gute Frage. Ich glaube aber, dass du sicherlich nicht zwei mal besteuert wirst. Also beim Brutto und davon 10% und diese 10% müssten versteuert werden. Oder der Brutto den ihr bekommt wird versteuert und vom Rest kriegt ihr 10% der nicht nochmal versteuert wird. Klar oder? Sonst wird ja doppelt versteuert.

Und Lieferkosten musst du mal genauer erklären. Denn diese sind doch eigentlich im allerersten Bruttowert den du genannt hast schon drinnen.

Merke dir, dass alle Leistungen/Kosten im Bruttowert enthalten werden müssten, bevor du daraus einen Netto machst.

Aber bevor es zu verwirrt wird, solltest du mal mit dem Vertrag zum Unternehmen gehen und erst mal die Sachlage kleren bevor du mit jemandem vom Finanzamt sprichst. Sicher ist sicher.

resh45 
Fragesteller
 13.09.2011, 10:50

Wir schreiben die Rechnung an den Kunden, dieser bezahlt die volle Rechnung (Brutto) auf unser Konto ein und wir zahlen das Geld zahlen das Geld auf das Konto unseres Auftragsgebers (-10%). Bsp.

Ein Kunde zahlt die Rechnung in höhe von 1.000,79 € (Brutto) auf unser Konto ein. Muss ich die 10 % vom Brutto abziehen, sprich 10*1.000,79 €/ 119 = 84,10 € und wenn ja muss ich von den 84,10 € noch mal 19 % an das FA abführen?

resh45 
Fragesteller
 13.09.2011, 10:54
@resh45

achso und bei den 1.000,79 € sind noch 25,00 € Transport und Kommissionierungskosten

Es nützt Dir ja nichts, wenn wir hier rumspekulieren. Schau in den Vertrag, da sollten alle Punkte aufgeführt sein. Wenn nicht, bitte schnell mit dem Unternehmer klären, um Missverständnisse auszuschliessen.

Anifin  07.09.2011, 11:46

Achja, und Provisionen sind ntürlich Einkünfte, die der Steuer unterliegen. Habt Ihr ein Gewerbe angemeldet? Empfehle eine Beratung beim Steuerberater

resh45 
Fragesteller
 07.09.2011, 11:59
@Anifin

ja, es wurde eine GmbH und GbR gegründet. Ich werde mich an einen Steuerberater wende. Vielen Dank für Ihre das Sie sich zeitgenommen haben.

Ist eigentlich ganz einfach: Mit Brutto meinst du wohl inkl. MWST. Die muß vom Unternehmer abgeführt bzw. verrechnet werden. Deine 10% geht dann vom Rest ab. In D muß man auf ALLE Einkommen (EST) Steuer bezahlen, also auch auf Provisionen. Die Lieferkosten sind Sache des Unternehmers, der verrechnet die als Betriebskosten, eure Provision übrigens auch. Deshalb solltet ihr ihm eine Quittung geben. Wenn nicht, geht bei euch alles schwarz. Wenn mal einer vom Finanzamt Wein kauft und er überprüft das, seid ihr weg vom Fenster.