Muss man den Makler bezahlen, wenn nur einer den maklervertrag unterschrieben hat?

4 Antworten

Wenn der Makler das mitbekommt, wird er sicher das Geld beanspruchen können und werden. Letztlich ist das Geschäft ja auch seine Vermittlung zustande gekommen. Da ist es egal, wer das unterschrieben hat. Er hat es beiden gezeigt.

Auch die Vermieterin hat in der Regel einen Vertrag mit dem Makler in den Klauseln steht meist u.a. das sie das Objekt nicht ohne sein zutun vermieten darf.

Der Makler wird sicher auf seine Provision Bestehen und geltendes Recht im Zweifel einklagen.

Er verdient damit sein Lebensunterhalt, das Wetter er sicher als sensiblen Angriff auf seine Person.

Ihr habt euch ja das Objekt vom Makler geholt.

Eine Besichtigung vom Makler durchführen lassen und dann mit dem EIgentümer hintenrum den Deal machen ist Betrug.

Klar, denn das Haus ist verkauft.