Privater Wohnungsverkauf - Makler schreiben mich an

12 Antworten

Die von Dir angesprochene Gesetzesänderung kommt evt. und nur für Mietobjekte.

Wenn Du sicher sein willst dann lass Dir doch von dem Makler ein von Dir vorformuliertes Blatt Papier unterschreiben in dem steht, dass alles kostenlos ist. Wenn er das unterschreibt und Du im Gegenzug nichts unterschreibst, dann bist Du immer auf der sicheren Seite....

Eigentumswohnungen in guter Lage und in sinnvoller Größe (Grundriss), die zudem noch zu einem realistischen Preis angesetzt wurden, bedürfen keiner Veröffentlichung im Internet. Denn die lassen sich auch regional zum Beispiel durch Zeitungsanzeigen an privat verkaufen. Daher werden meist Wohnungen, die schwerer zu verkaufen sind, im Internet veröffentlicht. Versucht also zunächst einmal, Eure Wohnung regional an privat zu verkaufen.

Nach dem neuen Gesetz gilt ja das "Bestellerprinzip", was die Provision angeht.

Das gilt nur für die Vermietung von Wohnraum.

Wir sind uns jetzt unsicher, ob wir nicht am Ende doch Provision zahlen müssen, wenn wir den Maklern sagen:" ja, klar können sie mit Ihren Kunden unsere Wohnung besichtigen".

Ihr habt den Makler zwar mündlich beauftragt für Euch tätig zu werden, allerdings wurden hier keine Provisionsversprechen geäußert.

Alles weitere wäre über einen entsprechenden Vertrag zu klären.

Für euch kostenlos , aber der Erwerber wird zur Kasse gebeten .Das muß die Maklerei aber in der Anzeige vermerken! Der Immo-Fachmann Eurer Bank kann aber preiswerter sein und den Marktwert auch ermitteln..

Interessenten die als erstes Mängel sehen ,haben oft nichts und bekommen nirgendwo einen  Kredit . Eigene Erfahrung. Die sahen überall Asbest , Schimmel und Holzbock. Die Erwerber sahen auch den Zustand , aber denen gefiehl das Gebäude mit den Macken .

Noch ist das Bestellerprinzip nicht in Kraft getreten! Zur Zeit werden die Kosten für den Makler noch vom Mieter getragen!

Es geht hier um Kauf!!!

@anjanni

Kommt aufs Selbe raus! Gesetz noch nicht in Kraft!

@TheHeckler

Für Kaufobjekte gibt es aber nun mal KEINE Gesetzesänderung.