Probleme mit Privatvermieter?

3 Antworten

Für die Abrechnung der Kaution gibt es kein eindeutiges Gesetz, nur Urteile. Und die sprechen so von 3-6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (ist das auch sicher?). Lässt sich genauer googeln bei Interesse.

Er darf auch einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Betriebskosten einbehalten, insbesondere wenn es in den Vorjahren zu Nachzahlungen gekommen sein sollte. Die Höhe muss aber nachvollziehbar sein. Gab es immer Guthaben, dann nicht.


Das haben wir jetzt auch erst durch, mit der Kaution. Der Vermieter darf die Kaution bis zu einem halben Jahr zurückhalten, muß auch allerdings bis dahin es mit den Betriebskosten geregelt haben. (So unser Anwalt).

Mit anderen Worten das darf er.

Hat er der Kündigung zum 31.01.2017 überhaupt zugestimmt?

havana66 
Fragesteller
 20.02.2017, 12:48

Er hat das Einschreiben angenommen , nicht widersprochen und anschliessend uns gebeten Interessenten als Nachmieter die Wohnung zu zeigen und noch gemeint er könne sich ab 1.2. keine Leerstand leisten.....also JA ?