Probleme mit Privatvermieter?
Wir haben unsere alte Wohnung wegen Prostitution in den Nachbarwohnungen und dementsprechnenden Belästigungen am 27.12.16
ausserordentlich zum 31.01.2017 gekündigt
Wir waren noch so nett unserem Privatvermieter einen Monat Zeit Kündigungszeit einzuräumen und haben sogar noch die Wohnung renoviert. Ich bot ihm an die Wohnungsübergabe an einem Sonntag zu machen da er beruflich viel unterwegs war. Die wurde ignoriert , auch am Auzugstag war er nicht erschienen. Lediglich Tage vorher alle Interessenten sollten wir für Ihn rumführen da er keine Zeit hatte, was wir auch taten und alle wollten mieten.
So dokumentierten wir nun am letzten Tag alle Zählerstände, machten Bilder von den renovierten Räumen und sandten am nächsten Tag die Schlüssel per Einschreiben an ihn, mitsamt einer Aufforderung das er bitte umgehen die Betriebskosten und die Kaution regeln solle.
Seitdem Stillschweigen, keine Antwort auf Mails etc. Lediglich die Bestätigung das er die Schlüssel erhalten hat, haben wir.
Wir vermuten das die Wohnung wieder vermietet ist und meinen das er nun die Kaution zurückerstatten muss und sie nicht bis zur Betriebskostenabrechnung behalten darf - liegen wir da richtig ?
Welche Frist müssen wir setzen, wenn er sich zu nicht geäussert hat ?
3 Antworten
Für die Abrechnung der Kaution gibt es kein eindeutiges Gesetz, nur Urteile. Und die sprechen so von 3-6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (ist das auch sicher?). Lässt sich genauer googeln bei Interesse.
Er darf auch einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Betriebskosten einbehalten, insbesondere wenn es in den Vorjahren zu Nachzahlungen gekommen sein sollte. Die Höhe muss aber nachvollziehbar sein. Gab es immer Guthaben, dann nicht.
Das haben wir jetzt auch erst durch, mit der Kaution. Der Vermieter darf die Kaution bis zu einem halben Jahr zurückhalten, muß auch allerdings bis dahin es mit den Betriebskosten geregelt haben. (So unser Anwalt).
Mit anderen Worten das darf er.
Hat er der Kündigung zum 31.01.2017 überhaupt zugestimmt?
Er hat das Einschreiben angenommen , nicht widersprochen und anschliessend uns gebeten Interessenten als Nachmieter die Wohnung zu zeigen und noch gemeint er könne sich ab 1.2. keine Leerstand leisten.....also JA ?