Darf der Vermieter nach der offiziellen Wohnungsübergabe nochmal alleine in die Wohnung, um alles zu kontrollieren?
Ich habe eine dringende Frage zum Thema Wohnungsübergabe. I ch habe meine Wohnung zum 30.11.2015 diesen Jahres gekündigt und hatte auch genau an diesem Tag eine Wohnungsübergabe für 13.30Uhr zugesichert bekommen. Soweit so gut. Anstatt des Vermieters (der Hausverwaltung) schickte man eine Angestellte, die aber lediglich mit mir die Zählerstände ablas, die Fenster kontrollierte und den Herd der Single-Einbauküche prüfte. Danach meinte sie, dass ich ihr lediglich einen Bund Schlüssel zurückgeben sollte, da die Vermieterin selber noch einmal alles kontrollieren wolle und mir anschließend die Mängel per Post/Telefon mitteilen würde. Den anderen Schlüssel sollte ich behalten, damit ich gegebenenfalls nochmal in die Wohnung zurückkehren könnte, um mögliche Schäden auszubessern. Da ich in so einer Situaton noch nie war und meine rechtliche Situation nicht kannte, habe ich es erst einmal gemacht. Aber ist es überhaupt rechtlich, dass eine Vermieterin, ohne mein Beisein in die Wohnung geht, um "nochmal alles zu überprüfen"? Sie könnte ja auch selber irgendetwas kaputt machen, um auf meine Kosten etwas neues zu erhalten. Und außerdem habe ich ja auch seit dem Tag offiziell keinen rechtlichen Anspruh mehr auf die Wohnung.
Bisher habe ich weder einen Anruf, noch Post von meinem alten Vermieter erhalten, obwohl die Sache schon über eine Woche her ist. War jemand von euch schon mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen? Wäre sehr dankbar!
4 Antworten
Natürlich dürfen die allein rein. Der Vermieter hat sogar nach deinem Auszug noch einige Zeit, um mögliche Mängel festzustellen und dir in Rechnung zu stellen.
Den Schlüssel hätte ich allerdings nicht behalten. Nicht, dass es heißt, ich muss zahlen, weil ich die Wohnung noch hätte nutzen können.
Mach Fotos ohne Ende.
Der Vermieter darf nicht ohne die Zustimmung des Mieters in die Wohnung. Das ist Hausfriedensbruch. Außerdem sind bei der Übergabe immer alle Parteien dabei.
Bitte richtig lesen, das Mietverhältnis ist per 30.11. beendet.
Danach darf der Vermieter, sofern nicht wieder vermietet, wann und so oft er will in die Wohnung.
Also ich kenne es so, dass die Abnahme der Wohnung niemals irgendwer allein macht, sondern, dass immer beide Parteien anwesend sind. Die evtl. Mängel werden in einem Übernahmeprotokoll fixiert und es wird von beiden unterschrieben. Was anderes würde ich nicht akzeptieren.
? Ab 01.12.15 war es wieder eine Wohnung wie jede andere , da darf die Eigentümerin wohl ihr Eigentum betrachten .
Zählerstand wurde gemeinsam abgelesen .
Ja, das ist klar. Aber hätte es nicht wenigstens schon ein Übergabeprotokoll geben müssen, bevor sie die Wohnung alleine inspiziert?