Muss ich die Miete und Kaution bezahlen, obwohl die angemiete Wohnung noch nicht bezugsfertig ist?

7 Antworten

Anspruch auf Zahlung der Miete und Kaution hat der Vermieter ab Vertragsbeginn und Wohnungsübergabe.

So lange Ihr nicht wegen Verschulden des VMs nicht einziehen könnt müßt Ihr nicht zahlen.

Für jeden Tag den Ihr später einziehen könnt habt das Recht die Miete um x/31 zu kürzen.

Ihr den VM könnt sogar schadenersatzfplichtig oder schlimmstenfalls fristlos kündigen.

Die Miete wird erst fällig wenn ihr die Wohnung auch beziehen könnt, genauso ist es mti der Kaution. Der Vermieter erfüllt seinen Teil des Vertrages nicht also müsst ihr euren Teil auch nicht erfüllen. Wenn ihr jetzt Miete und Kaution zahlen würdet, dann wäre ja sämtliches Druckmittel weg und der Vermieter lässt sich noch mehr Zeit. Solltet ihr durch seine lahmheit sogar noch Mehrkosten haben, z.B. für eine Pension weil ihr aus der alten Wohnung raus müsst aber die neue noch nicht beziehen könnt, habt ihr sogar noch ansprüche an den Vermieter, sprich kosten für eine Pension und ggf. für das einlagern eurer Möbel.

Die Miete schon einmal gar nicht! Ihr habt einen Vertrag, an den sich auch der Vermieter halten muss. Beginn: 01.07.2013. Wenn die Wohnung noch nicht bezugsfertig ist, hat der Vermieter seinen Vertrag in diesem Punkt noch nicht erfüllt. daher müsst ihr in diesem Fall auch keine Miete zahlen. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Das mit der Kaution müsst ihr selbst entscheiden. Ihr könnt diese schon bezahlen, das müsst ihr ja eh. Dennoch finde ich das merkwürdig, das der Vermieter schon jetzt darauf besteht!. Irgendwie habe ich da ein ungutes Gefühl bei.

Nein ,,,wenn ihr die Wohnung behalten wollt trotz allem das der Vormieter noch drin ist ,,,könnt ihr zwar schon die Mietsicherheit unter Vorbehalt einzahlen

aber die Miete könnt ihr um jeden verlorenen Tag in denen ihr dort nicht wohnt abziehen

Wenn ihr den Mietvertrag zum 01.07. unterschrieben habt, wird der auch gültig und alle Verbindulichkeiten fällig, egal wie die Wohnung aussieht. Mietvertrag nacharbeiten, festen Einzugstermin eintragen.

anitari  03.07.2013, 10:44

und alle Verbindulichkeiten fällig

Vorausgesetzt der Mieter kann über die Mietsache verfügen. Was hier, durch verschulden des Vermieters, nicht der Fall ist.

Wutklumpen  03.07.2013, 10:47
@anitari

Vermieter? Ich dachte Vormieter!

anitari  03.07.2013, 10:57
@Wutklumpen

Jedoch ist diese Wohnung nicht bezugsfertig von Seiten des Vermieters.

Der Vermieter ist selber noch in der Wohnung um Schäden zu beseitigen.

Die Sachen des Vormieters sind auch das Problem des Vermieters.

talladin  03.07.2013, 10:59
@Wutklumpen

Ne durch den Vermieter ist die Wohnung noch nicht bezugsfertig. Da steht das es noch schäden gibt und auch noch Möbel und co vom VORmieter in der Wohnung sind, die der VERmieter aber noch nicht beseitigt hat

Wutklumpen  03.07.2013, 11:16
@anitari

Hm, Quergelesen :/