Neuer Vermieter will mir meine Kaution nicht auszahlen?

5 Antworten

Hat der neue Vermieter Bilder von deinem Einzug? Kannte er die WOhnung überhaupt bevor du eingezogen bist? Ansonsten hat er keinen Anhaltspunkt, in welchem Zustand die WOhnung war, als du eingezogen bist.

Das der neue Vermieter dir deine Kaution nicht freiwillig zurück zahlen will, steht wohl außer Frage.

Um den Typ in Verzug zu setzen, musst du ihm zunächst eine angemessene Frist setzen.

Innerhalb dieser Frist muss der Vermieter dir die Kaution auszahlen oder nachvollziehbar begründen, weshalb er die Auszahlung teilweise oder komplett verweigert.

Mietertipp: Weigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, so sollte der Mieter diesen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Rückzahlung der Kaution vorzunehmen. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen.

Im demselben Schreiben sollte dem Vermieter verdeutlicht werden, dass für den Fall der Nichtzahlung die Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. die Einleitung rechtlicher Schritte vorgesehen ist.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.mietrecht.org/mietkaution/vermieter-oder-hausverwaltung-zahlt-kaution-nicht-zurueck/

Tipp: Wahrscheinlich wäre die Kontaktaufnahme zum Mieterverein hilfreich.

https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html

Gib einfach deine PLZ ein - dann siehst du sofort, welcher Mieterverein für dich der richtige ist.

Folgende Sachverhalten sollten unmissverständlich geklärt sein:

Du schreibst:

ich bin vor 6 Monaten ausgezogen

Es hat 2-3 Monate gedauert bis ich die Schlüssel wieder abgeben konnte

Auszug: Anfang des Jahres

Schlüsselübergabe: 2-3 Monate nach Auszug.(Feb. - März 2020)

Frage:

An wen hast du die Wohnungsschlüssel übergeben?

Was ist in den 3-4 Monaten bis heute passiert?

Du schreibst:

ständig neue Termine für die Wohnungsübergabe gegeben und ist nicht erschienen, danach ist ja auch schon die Kündigungsfrist abgelaufen...

Frage:

Die Wohnungsübergabe findet eigentlich mit Beendigung des Mietverhältnisses statt.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate.

Wichtig ist zu wissen, ob das Mitverhältnis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsel beendet war oder nicht.

Du schreibst:

so nun gehört die Wohnung einem anderen Vermieter und der ist der Meinung dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß verlassen habe

Wenn ich dich richtig verstanden habe, wurde die Wohnung nach deinem Auszug verkauft - richtig?

Die Wohnungstür sei teils aufgebrochen

Das mag sein. Das heißt aber nicht, dass du für den Schaden verantwortlich bist.

Warum solltest du auch eine Tür aufbrechen, für die du über Monate die Schlüssel hast?

Was kann ich dafür wenn der alte Vermieter mit Termine vergibt , sie aber nicht wahrnimmt?

Die WhatsApp-Termine des alten Vermieters hast du noch?

Nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung sind Schadenersatzansprüch beidseitig verjährt. Nun hast du Probleme mit der Rückgabe gehabt, die allerdings nicht dir anzulasten sind. Da ist guter Rat teuer. Wenn es einen Termin gab, der aber vom Vermieter nicht wahrgenommen wurde, ist er in Annahmeverzug gwesen und deshalb könnte dieser Termin u.U. als eigentliche Rückgabe geltend gemacht werden.

Hast du Fotos vom Wohnungszustand vorher, als Beweis dass du alles ordnungsgemäß verlassen hast? Wenn er jetzt natürlich ein vor dem Einzug des neuen Mieter hast, bist du in der Beweispflicht dass du alles ordnungsgemäß gelassen hast

Wende Dich am Besten an einen Anwalt. So wie Du das schilderst, bist Du im Recht und hast Anspruch auf Deine Kaution, aber ob ich Dir das hier sage oder nicht, hilft Dir ja auch nicht weiter.