Kaution Hilfe?

3 Antworten

Wegen nicht gezahlter Kaution kann der Vermieter fristlos kündigen. Aber nur wenn mindestens 2 Kaltmieten vereinbart waren und die nicht spätestens 3 Monate nach Mietbeginn hinterlegt wurde.

bereits die Schlüssel erhalten

Das war natürlich in erster Linie ein Fehler des Vermieters. Sowas macht man nicht. Schlüssel heraus geben, ohne dass man wenigstens eine Rate der Kaution hat.

Dafür kann man nicht rausgeschmissen werden. Wenn die fälligen Rückstände mindestens zwei Monatsmieten betragen, kann allerdings sofort fristlos gekündigt werden. Da gibt es dann auch keine Mahnung.

Grundsätzlich kann die Kaution in Raten gezahlt werden. Ein Drittel bei Übergabe der Wohnung, die zweite Rate mit der zweiten Mietzahlung und die dritte mit der dritten Mietzahlung. Wenn Du also jetzt wenigstens ein Dritel der Kaution zahlst, ist alles im grünen Bereich. Rede aber mit Vermieters, damit Du weißt, wie sie dazu stehen.

Deswegen wird man nicht rausgeschmissen. Man kann die Kaution in Raten zahlen, aber die erste Rate sollte umgehend überwiesen werden.