Probezeit, über Rot gefahren, geblitzt. Ist mein Führerschein gefährdet?
Hi, hab seit ca. 1 Jahr mein Führerschein und bin in der Probezeit. Es war ca. 1 Uhr nachts und die Straßen waren recht glatt, als ich auf einer großen Kreuzung zu gefahren bin mit mäßiger Geschwindigkeit. Die Ampel ist gerade noch aus dem Augenwinkel auf gelb umgesprungen und direkt danach wurde ich Rot geblitzt, also 2 Orangene Blitze. Die Kreuzung war komplett leer, also dementsprechend keine Sachbeschädigung oder Gefährdung. Und ich kann auch nicht genau sagen ob es unter oder über einer Sekunde war, wobei ich aber immer von schlimmsten ausgehe. Nun wollte ich fragen, ob mein Führerschein jetzt Komplett weg ist, weil ich ja noch in der Probezeit bin, oder ob ich meinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben muss? Ich hab wirklich Angst um meinen Lappen, würde es was bringen damit in Berufung zu gehen? Weil die Straßen waren Ja vereist und ich hätte nicht rechtzeitig bremsen können. ???
5 Antworten
Hallo StreetRayleigh,
je nachdem ob die Ampel kürzer oder länger als eine Sekunde rot war kommt laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog einer der der beiden nachfolgendend angeführten Bußgeldbescheide auf Dich zu.
***************************************************************************************
Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A-Verstoß
***************************************************************************************
Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A-Verstoß
***************************************************************************************
In beiden Fällen liegt ein A-Verstoß vor, der dazu führt:
- dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird, welches je nach Fahrschule schon mal bis zu 400,00 Euro kosten kann.
Schöne Grüße
TheGrow
Du hast recht einen neuen Bußgeldkatalog gibt nicht, aber eine ganze Menge neuer Vorschriften. Da die auch in den Bußgeldkatalog berücksichtigt werden müssen, muss ich die Änderungen erst komplett lesen.
Es ist nicht böse gemeint aber wenn dir meine Antwort nicht gefällt lass ihn löschen.
Wenn du alles perfekt ,weist warum fragt, du dann.?
Ich weis vielleicht viel , aber auch nicht alles.
Für die nicht gute Ausdruckweise bitte ich um Entschuldigung.
Ich schreib die Antworten, um zügig Rat zu geben.
Ich bin heute Nacht nicht bei Rotlicht über die Straße gefahren, und so, wie du schreibst hatte ich zunächst den Bericht anders geschrieben, dann bist du mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. wenn du nicht rechtzeitig bremsen konntest..
Mit schönem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland.
Bley 1914
Hallo erst mal unter 1 sek. kein Führerscheinentzug. Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars Frist auch 2 Mon. Frist nicht eingehalten wird Entzugmind,3 Mon. Kosten des Seminars ca 300 - 550€ geschätzt das gild auch für unten.
Bei über 1 mon. Führerschein-Entzug 90€ Probezeitverlängerung um 2 Jahre& Anordnung eines -Aufbauseminar, dafür Frist von 2 Monaten.
Meine Meinung wenn mit mäßiger Geschwindigkeit ca 50 kmh, kannst du in 2sek.Gelbphase fahren. ? Nach meiner Schätzung und hier die Erfahrungen sagen das du ca 62-63 kmh. gefahren sein musst.
Gib mir Nachricht wenn du Nachricht bekommen hast. Ich auch noch nicht die Bußgeldsätze intus da die sich ab 1.1.17 z.T. Verändert haben.
So, jetzt schlaf schön es wird schon gut gehen. Aber noch ein Rat Wenn, wie du schreibt kein Verkehr da war Vollbremsung. Dann hättest du die nächste Induktionsschleife gestanden.
Grúß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Bei unter einer sek, kein Entzug mehr, 90€ +Geb. bei über 200€ +geb. § 315c StGB
Gruß Bley 1914
ES gibt noch keinen neuen gedruckten Bußgeldbescheid. Es sind aber eine Reihe Punkte geändert worden
Wenn dus nicht glaubs musst du es sein lassen. Du hättest es ja besser machen können. Ich bin nicht allwissend und auch kein ´Hellseher. Schönen Abend noch.
Bley 1914
Unter 1 Sek gibts ja auch schon Punkte. Grundsätzlich wirst du mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar rechnen können (zusätzlich zum Bußgeld nochmal ca. 400 bis 500 Euro). Nach dem Aufbauseminar hast du nochmal einen Schuss frei in der Probezeit für ein A Vergehen (quasi alles was Punkte gibt) und danch würde der Führerschein entzogen und du darfst nochmal zur Fahrschule bzw. die Prüfungen neu ablegen. (Ohne Gewähr, so war es damals auf jeden Fall als ich den Spaß mitgemacht hab, ich weiss nicht ob es da Änderungen gab).
Fahrverbot hängt hängt natürlich von der Zeit der Rotphase ab.
Also kein Führerschein Entzug? Das beruhigt mich gerade wirklich^^ ist echt ärgerlich wegen dem ganzen Geld, was ich mir alles für Klamotten damit kaufen könnte 😑 naja, man lernt aus Fehlern
Komplett weg ist er noch nicht. Wenn es unter 1 sek war gibt es kein Fahrverbot, über 1 sek gibts 1 Monat Fahrverbot. Das wirst dann sehen wenn Post kommt. 1 Schuss hast dann nochmal frei wie gesagt, das gibt ne letzte Verwarnung und danach ist dann Feierabend.
eine Gelbphase dauert bei 50 Km/h in der Regel 3 Sekunden, das ist geregelt.
Augenwinkel auf gelb umgesprungen und direkt danach wurde ich Rot geblitzt,
ergo kann hier was nicht stimmen. damit dürfte es unter einer Sekunde laufen - trotzdem ein A-Verstoss, die Folgen siehe @TheGrow
Inhaltlich hauptsächlich alles richtig.
Wenn Du aber etwas Ahnung hast, warum schreibst Du dann leicht unverständlich und benutzt die falschen Begriffe?
Einen neuen Bußgeldkatalog 2017 gibt es nicht.