Probezeit Lehre?
Hallo, ich habe vor 1½ Monaten eine Lehre begonnen und wusste bis jetzt nicht dass es so etwas wie eine Probezeit gibt. Allerdings steht in meinem Lehrvertrag nichts von einer Probezeit also heißt das jetzt dass ich keine Probezeit habe oder gibt's da eine allgemeine Regel. Komme übrigens aus Österreich.
Lg und Danke im voraus!
4 Antworten
Probezeit in der Lehre
Das BAG (Berufsausbildungsgestz) legt zwingend eine automatische Probezeit für die Dauer von 3 Monaten (seit 1. 9.2000) ab Lehrzeitbeginn fest. Es bedarf also für die Gültigkeit der Probezeit keiner besonderen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Eine vertragliche Verlängerung der Probezeit ist nicht möglich!
Quelle: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/probezeit_in_der_lehre.html
Grundsätzlich kann eine Probezeit mind. 1 bis max. 4 Monate dauern (in Deutschland. Wie das bei euch geregelt ist ist aber eine gute Frage. Wenn nichts drin steht würde ich nochmal fragen!
Liebe Grüße
Evelin
Danke wird wohl das beste sein aber bin halt sehr ungeduldig 😅
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Arbeitsverhaeltnis_auf_Probe.html
VereinbarungDie Probezeit ist ausdrücklich zu vereinbaren. Eine Vereinbarung kann nur dann entfallen, wenn der jeweilige Kollektivvertrag eine Probezeit verbindlich vorsieht.
Das legt den Gedanken nahe, dass Ihr einen Kollektiv-Vertrag habt.
Das kennen wir aber so nicht wissen,
Dann wäre ich ja theoretisch eh schon aus der Probezeit raus oder nicht? Weil dann hätte sich das Thema eh erledigt 🤔
Frag doch einfach nach.., weiß jetzt leider nicht wie es in Österreich ist, aber in Deutschland sind es 6 Monate soweit ich weiß, aber dies sollte auch eigentlich im Vertrag stehen wenn es nicht drin steht solltest du keine haben soweit ich weiß.
bei mir waren es 6 Monate in Deutschland
Also wenn du Klugscheißen willst dann bitte richtig..
Erstmal es gibt keine maximale Pflicht man könnte auch 3 Jahre z.B in Probezeit sein es gibt dafür kein Gesetz.., aber im normalen Fall sind es maximal 6 Monate..
Mr 3 mal klug
Im normalen Fall sind es auch maximal 6 Monate, aber dafür gibt es kein Gesetz wie lange man maximal in Probezeit sein darf/muss..
Erzähl deine Geschichten woanders und bleib bei Tatsachen!
Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 20 Probezeit
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Laut deiner Quelle würde sich dann jeder Strafbar machen..
Eine Probezeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fehlt eine solche Abrede, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit nämlich keineswegs
Und lern erstmal lesen..
Eine Besonderheit gilt für Berufsausbildungsverhältnisse:
§ 20 BBiG (Berufsbildungsgesetz) schreibt für ein Berufsausbildungsverhältnis zwingend eine Probezeit vor, deren Dauer mindestens einen Monat betragen muss und höchstens vier Monate betragen darf.
Sollte man mit kopieren.........
Ps:
Wird entgegen der gesetzlichen Regelung im Arbeitsvertrag eine längere Probezeit als 6 Monate vereinbart, so ist die Probezeitvereinbarung nicht unwirksam, ab dem siebten Monat gelten allerdings nicht mehr die verkürzten, sondern die normalen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB.
Ob das Bestand hat...
Und werde bitte nicht Anmaßend.
Für mich ist das Thema auch beendet. Hab' heute keine Nerven mich mit Möchtegern Juristen rumzuärgern.
In der Ausbildung ist eine Probezeit von max. 4 Monaten vorgesehen (Deutschland)!