Mittelfußbruch in der Probezeit & Kündigung?

3 Antworten

In der Probezeit gibt es generell eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, außer wenn es eine Kündigung aus wichtigem Grund wäre, was in deinem Fall nicht so ist.

Für die 14 Tage bist du also ganz normal krankgeschrieben. Sobald du deine Kündigung bekommst, meldest du dich direkt beim Arbeitsamt.

wenn du seit 2 Monaten schon arbeitest, dann bekommst du auf jeden Fall erstmal für 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (oder maximal bis zum Ende der Beschäftigung, wenn diese vor Ablauf der 6 Wochen endet). die Krankenkasse tritt mit Krankengeld ein, sobald die 6 Wochen rum sind (oder nach Ende der Beschäftigung, wenn diese vor den 6 Wochen endet).

die Berufsgenossenschaft zahlt nichts, weil es ja kein Arbeitsunfall war. du schreibst ja selbst, ist im privaten Bereich passiert.

zu Kündigungssachen kann ich nichts sagen, da kenn ich mich nicht 100%ig aus.

Lies deinen Vertrag durch, die Fristen sind bei der Zeitarbeit meist deutlich kürzer.