Ausgangssperre unter 18 in Deutschland?

11 Antworten

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nein, gibts nicht.

du darfst dich so lange im freien aufhalten, wie es deine eltern erlauben. (ich kenne mich nur in deutschland aus)

Und mit welchem Recht wurde ich dann bitte in Gewahrsam genommen?

@Mony321

Je nach Alter war dies Sorge um Dich.

Rechtlich ist das nicht verboten, egal wie alt.

Aber je nach Alter und Uhrzeit halt ungewöhnlich, und bevor dir etwas passiert wirst Du zu Deiner Sicherheit an das Händchen genommen, dies hat nicht mit in Gewahrsam genommen zu tun, sondern dient allein Deinem Wohl.

@Antitroll1234

Doch ich bin ja unfreiwillig mitgegangen (ich MUSSTE mitkommen) und wurde außerdem in so ein "Gewahrsamsbuch" eingetragen.

@Mony321

Klar bist Du unfreiwilig mitgegangen, es dient trotzdem nur Deinem Wohl, glaubst Du die Beamten hätten nichts anderes zu tun, und taten dies nur um Dich zu ärgern ?
Gegenteil, die haben dies gemacht weil sie sich um Dich sorgten.

@Antitroll1234

Wie gesagt, von wegen es hat nichts mit in Gewahrsam nehmen zu tun. Dann wäre ich ja nicht in dieses Gewahrsamsbuch eingetragen worden.

@Mony321

Das bereits gesagte nun zu verstehen liegt allein an Dir.

Diese Ausgangssperre gibt es definitiv nicht. Manche verstehen das Jugendschutzgesetz falsch oder haben nur etwas gehoert, ohne je in dieses Gesetz reingeschaut zu haben. Und wie du siehst, gibt es sogar viele Polizisten, die diesem Irrtum erlegen sind.
Natuerlich haken die mal nach, wenn Minderjaehrige so spaet irgendwo herumlaufen. Oft werden die auch mal mitgenommen und bei den Eltern abgeliefert. Wenn die Eltern aber einverstanden sind, dann gibt es kein Gesetz, welches das Draussensein verbietet.

Naechstes Mal fragst du einfach nach der gesetzlichen Grundlage. Und sage ihnen, dass du eventuell eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung machst, weil es dieses Verbot nicht gibt und auch sonst kein Anlass besteht, dass sie irgend etwas unternehmen.

Das mit der Freiheitsberaubung würde mir nur ein müdes Lächeln ins Gesicht zaubern.

Wie andere sagten, würde mich zuerst mal interessieren, was man als 14-18jähriger nachts draußen zu suchen hat. So wäre am Wochenende zB schon mal was anderes, als mitten in der Woche.

Dann würd ich schauen, wo du dich rumtreibst. Wenn du dich dann an sogenannten gefährdeten Orten ohne ersichtlichen Grund rumtreibst, kann es durchaus passieren, dass man eingesackt wird und zu den Eltern gebracht wird. Und das kann man zumeist im Polizeirecht mit der Gefahrenabwehr erklären.

Die Städte/Gemeinden haben meist auch noch eine Vielzahl von Verordnungen, wo etwas in der Art geregelt sein kann. Aber das es eine Ausgangssperre per se nicht gibt, stimmt schon.

@Drizzt1977

Es war ein Samstag, also Wochenende. Und einen Grund hatte ich auch - ich bin auf einem Konzert gewesen und wollte gerade mit dem Zug nach Hause fahren.

Aber Nachhaken ist ja nicht gleich in Gewahrsam nehmen. Ich musste einen Ausweis zeigen, wurde dann mit auf die Polizeistation genommen wo ich alle möglichen Daten angeben musste (Geburts- und Wohnort, Geburtsdatum, Name, Telefonnummer etc - sowohl von mir als auch von meinen Eltern) und wurde abgetastet und meine Tasche durchsucht... ziemlich anstrengend das alles um 1 Uhr morgens, war ja auch schon müde. Schlussendlich wurde dann meine Mum angerufen und mit der vereinbart, dass ich die Nacht in einer Jugendunterkunft verbringen und dann um 8 Uhr mit dem Zug nach Hause fahren sollte...

Wenn es dieses Gesetz also so nicht gibt - dürfen die das?!

@Mony321

Wenn es dieses Gesetz also so nicht gibt - dürfen die das?!

Wenn die an dem Ort wo Du dich aufgehalten hast Dein Wohl gefährdet sehen ja.
Dein Wohl steht an oberster Stelle.

@Mony321

Das mit der anzeige wegen Freiheitsberaubung war natuerlich etwas uebertrieben ausgedrueckt. Aber hart auf hart ... das kann dem durchaus nahe kommen. Vor allem aeltere Polizisten haben manchmal noch so ihre eigenen ueberalterten Vorstellungen von Erziehung und versuchen das dann so durchzudruecken.

Im Zweifelsfall haette deine Mutter am Telefon fragen sollen, aufgrund welchen Gesetzes sie dich mitgenommen haben.

@Franticek

Dass Minderjährige nach 24 Uhr nicht mehr alleine draußen rum laufen dürfen haben sie ihr gesagt. War ja dabei.

@Antitroll1234

Hat ja so sehr zu meinem Wohl beigetragen -.-

Gut man kann die Ansichten von Bullen ja nicht mit denen von richtigen Menschen vergleichen...

@Mony321

Hat ja so sehr zu meinem Wohl beigetragen -.-

Das man da mit 16 andere Vorstellungen hat, ist klar.

Gut man kann die Ansichten von Bullen ja nicht mit denen von richtigen Menschen vergleichen...

Erstens sind das Polizisten, zweitens wie werden die nicht als richtige Menschen tituliert. Du darfst gern Polizist werden, wenn das so eine easy Aufgabe ist. Also ICH habe vor denen Respekt. Die sollen aufpassen und verhindern und werden meist nur bepöbelt, beschmipft... Abgesehen davon würde ich mich als junger Vater genauso fragen, was der da zu suchen hat, wenn ich 1.00 nachts einen 16jährigen allein irgendwo rumstehen sehe !

@uncutparadise

Das man da mit 16 andere Vorstellungen hat, ist klar.

Ich denke auch mit 30 gefällt es einem nicht, wenn man nicht wie geplant nach Hause fahren kann sondern erst einmal eine Stunde aufgehalten wird usw.

Es ist doch egal wie man sie nennt. Bullen, Cops, Polizisten... Läuft doch auf dasselbe hinaus. Ich werd sicher nicht Polizistin, danke xD Ja gut, du hast vor denen Respekt. Ich nicht. Die sollen aufpassen und verhindern, tun aber gar nichts, außer vielleicht hin und wieder friedliche Demos aufzulösen und unschuldige Leute festzunehmen.

@Mony321

Die sollen aufpassen und verhindern

Genau das haben die doch getan...

@Mony321

Ich denke auch mit 30 gefällt es einem nicht, wenn man nicht wie geplant

Mit 30 wird man von der Polizei auch nicht 1:00 nachts angehalten und befragt ;-) Allerdings renne noch nicht mal ich mit 36 allein 1.00 nachts auf nem Bahnhof rum ;-)

Es ist doch egal wie man sie nennt.

Nein, Begriffe wie "Putze", "Bullen" oder "Versicherungsfritze" sind abwertend... und jeder, der seinen Unterhalt hart verdient, bekommt von mir Respekt.

du hast vor denen Respekt. Ich nicht... tun aber gar nichts,

Ich kenne im Bekanntenkreis und Kundenkreis einige Polizisten und habe Respekt vor deren Einsatz und deren Tätigkeit. Bekommst Du auch noch, wenn Du erwachsen wirst ;-)

Es gibt laut JuSchG keine Ausgangssperre in Deutschland. Es gibt Orte, an denen Du Dich in gewissen Altersstufen und zu gewissen Uhrzeiten nicht aufhalten solltest und darfst. Kino, Gaststätten, Bars und andere Orte mit besonderer Gefährdung für Kinder und Jugendliche. Eine Liste ist allerdings nicht dabei ;-) Vielleicht zählt ja der Bahnhof dazu, so daß Du 1.00 auf dem Bahnhof nicht sein darfst...

Grundsätzlich darfst Du draußen rumspringen, wenn Deine Eltern das wissen und erlauben.

Dass Du zu dieser Zeit eigentlich nichts draußen verloren hast, als Schulpflichtiger ins Bett gehörst und die Polizei erstmal davon ausgeht, dass Du nach Hause gehörst, ist allerdings verständlich !

Dass Du zu dieser Zeit eigentlich nichts draußen verloren hast, als Schulpflichtiger ins Bett gehörst und die Polizei erstmal davon ausgeht, dass Du nach Hause gehörst, ist allerdings verständlich !

Es war eine Ausnahme, weil mein Zug eben so spät gefahren ist und ich auf einem Konzert war. Irgendwie musste ich doch heimkommen. Und wie kommst du auf schulpflichtig? Ich bin 16, ich geh schon lang nicht mehr in die Schule und hatte am nächsten Tag frei ;)

@Mony321

Es war eine Ausnahme

Das ist ja verständlich, aber das können die nicht wissen.

Ich bin 16, ich geh schon lang nicht mehr in die Schule.

16jährige sind idR Schüler ! Schon lange ;-) ? Hauptschüler gehen bis ca. 14, Realschüler bis ca. 16 zur Schule. Oder Abbrecher ?

Eine generelle Ausgangssperre gibt es nicht - lediglich der Aufenthalt an bestimmten Örtlichkeiten (Gaststätte, Kinos etc) ist da geregelt.

Die Aussage "als Minderjähriger darf man sich nach 24 Uhr nicht alleine in der Öffentlichkeit aufhalten" ist demnach so generalsiert nicht richtig.

Das da im Zweifelsfall bei Erziehungsberechtigten nachgefragt wird bzw man selbigen zugeführt wird ist natürlich eine andere Sache. So wäre es laut Jugendschutzgesetz nicht verboiten bzw wird eben nicht geregelt wenn ein 5 jähriges Kind um 3 Uhr nachts auf der Straße rumläuft. Die Reaktion von Polizisten dürfte in diesem Falle natürlich klar sein (und selbstverständlich haben die Eltern hier auch Konsequenzen abseits des Jugenschutzgesetzes zu befürchten)

Es gibt Gemeinden da gibt es diese Regelung. Aber an der frischen Luft darfst du dich eigentlich aufhalten solange es deine Eltern erlauben. nur in Clubs oder Kneipen z.B., darfst du nicht so lange.

Lies hierzu mal das Jugendschutzgesetz.

Es gibt Gemeinden da gibt es diese Regelung.

In Deutschland? Wo kann ich das nachlesen?

@DeepThought42

Es gab vor längerer Zeit einen Bericht im TV darüber. Leider weiß ich die Sendung n nicht mehr. Habe mich auch gewundert. Da wurde vom Gemeinderat(?) bestimmt, das Jugendliche unter 18 Jahren ab einer bestimmten Zeit von Ordnungspersonen heim geschickt werden sollten.

@Feuerloescher1

Erst einmal glaube ich das nicht so ganz. Und selbst wenn da jemand diesen Unsinn im Fernsehen verzapft hat, dann ist das noch lange nicht richtig. Was glaubst du, was man alles im Fernsehen hoert und sieht, was totaler Unsinn ist.