Probezeit: Bis wann muss eine "Nichtübernahme" ausgesprochen werden?

4 Antworten

14 Tage vor Beendigung der Probezeit oder jederzeit in der Probezeit möglich ?

Die Kündigung in der Probezeit kann jederzeit ausgesprochen werden, unter Umständen (wenn es vom Kalendertag her passt) leider noch am letzten Tag der Probezeit.

Das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 3) ist da eindeutig:

* Während einer vereinbarten Probezeit*, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Das heißt mit anderen Worten, dass nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in der Probezeit liegen muss (das würde bedeuten: Kündigung spätestens 14 Tage vor dem Ende), sondern dass lediglich die Kündigung selbst innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden muss!

Der Gesetzgeber hat die Gefahr erkannt, dass Arbeitnehmer während der Probezeit regelrecht „verschlissen“ werden. Deswegen ist die Maximaldauer von sechs Monaten festgeschrieben. Innerhalb dieses halben Jahres kann mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden (siehe hier).

Quelle: Kanzlei Hasselbach

Disastaa 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:38

ebenfalls danke für die Antwort .. damit wäre meine frage beantwortet :)

Während der Probezeit (also bis zum letzten Tag) kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Mindestfrist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Pflicht dem Arbeitnehmer mitzuteilen, dass er übernommen wird, besteht nicht.

Wirst du über die Probezeit hinaus weiter beschäftigt, bist du automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dafür bedarf es ebenfalls keine gesonderte Mitteilung.

14 Tage vor beendigung der Probezeit allerdings ohne Grund

lg

Disastaa 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:38

super vielen dank .. das soll mir als Antwort schon genügen.

Familiengerd  07.01.2015, 17:29
14 Tage vor beendigung der Probezeit

Das ist falsch!

Das Gesetz (BGB § 622 Abs. 3) sagt, dass während einer Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden kann.

Mit anderen Worten: Die Kündigung kann gegebenenfalls von beiden Seiten noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden.