Wann ist die Probezeit in der Ausbildung zu ende?

5 Antworten

01.01.2019 Gesetzliche Probezeit

Bei der Probezeit in der Ausbildung gilt laut Berufsbildungsgesetz: Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz). Üblich ist eine Dauer von vier Monaten.

Die Probezeit in der Ausbildung hat eine wichtige Bedeutung – Azubi und Ausbilder sollen prüfen, ob sich der Azubi für den richtigen Beruf und Betrieb entschieden hat.

Verkürzung der Probezeit

Eine kürzere Probezeit kann vor allem dann in Frage kommen, wenn der Azubi vor Beginn der Ausbildung schon im Betrieb beschäftigt war. Hier kann sogar ein Anspruch auf eine verkürzte Probezeit entstehen. Gerichte haben allerdings sehr unterschiedlich geurteilt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine vorherige Beschäftigung, die in engem Zusammenhang mit der Ausbildung stand, auf die Probezeit angerechnet werden muss, bzw. die Probezeit nur die Mindestzeit von einem Monat betragen darf. Wenn der Azubi Anspruch auf eine kürzere Probezeit hat, kann er auch mit diesem Argument gegen eine Kündigung in der Probezeit vorgehen. Dies gilt auch, wenn die kürzere Probezeit im Ausbildungsvertrag nicht vermerkt wurde.

Verlängerung der Probezeit

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. Eine Verlängerung der Probezeit ist laut Arbeitsrecht nur dann möglich, wenn die Ausbildung länger als ein Drittel der Probezeit ausfällt, zum Beispiel, weil der Azubi krank ist. Dies muss aber vorher vereinbart werden.

Wenn im Ausbildungsvertrag eine längere Probezeit als vier Monate angegeben ist, ohne dass Ausbildungszeit entfallen ist, dann ist diese Angabe nichtig. Der Auszubildende kann nicht mehr in der Probezeit gekündigt werden.

Kündigungsfrist und Probezeit

Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist. Ausbilder können also von heute auf morgen ohne Kündigungsfrist die Kündigung aussprechen. Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillig eine Auslauffrist zu gewähren. Auch wenn der Azubi als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen will, kann er dies ohne Kündigungsfrist kündigen.

Kündigungsschutz und Probezeit

Normalerweise gilt bei einer Kündigung in der Probezeit kein Kündigungsschutz.

Nur besondere Personen genießen auch in der Probezeit bereits einen Kündigungsschutz: Auch in der Probezeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder der Jugendvertretung.

Familiengerd  31.01.2019, 17:44
01.01.2019

Nein.

Die Probezeit endete am 31.12.2018.

Und wenn Du schon aus dem Internet abschreibst/kopierst, solltest Du den Text wenigsten als Zitat kennzeichnen und die Quelle benennen!

Fem42  02.02.2019, 08:46
@Familiengerd

Fristen enden immer auf den Tag genau, wenn sie nach Monaten berechnet werden. Dies ist keine Doktorarbeit und überall öffentlich nachzulesen.

Familiengerd  02.02.2019, 10:30
@Fem42
Fristen enden immer auf den Tag genau, wenn sie nach Monaten berechnet werden.

Genau! Deswegen ist Dein Datum falsch ja falsch!

Dies ist keine Doktorarbeit und überall öffentlich nachzulesen.

Und das Kennzeichnen als Zitat sowie das Benennen der Quelle haben nichts mit "Doktorarbeit" zu tun!

Es gibt User, die haben deswegen schon wegen Urheberrechtsverletzung "blechen" müssen. Außerdem ist es eine Frage der Redlichkeit, dass man sich nicht "mit fremden Federn schmückt"!

Echt jetzt ?

Du zählst 4 Monate ab dem 01.09 dazu, 9, 10, 11, 12 also am 31.12. ist der letzte Tag der Probezeit.

Der letzte Tag der Probezeit war der 31. Dezember 2019

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Onur9658 
Fragesteller
 31.01.2019, 21:23

31.12.2018 meinst du 😁

Hexle2  01.02.2019, 06:33
@Onur9658

Klar.

Manchmal ist es besser, sich die Antwort noch einmal durchzulesen. Ich bin schon voll im "2019er-Modus" ;--

Am 31.12.2018 endete deine Probezeit.

Onur9658 
Fragesteller
 31.01.2019, 12:31

Okay danke! Weil man für den September kein Lohn bekommt meinen welche das sie erst endet ab dem 4ten Lohn

DerCaveman  31.01.2019, 14:32
@Onur9658

Natuerlich bekommt man auch fuer den September Lohn. Wer behauptet denn, dass es nicht so sei?

Onur9658 
Fragesteller
 31.01.2019, 21:27
@DerCaveman

Man muss ja 1 Monat gearbeitet haben um einen Lohn zu bekommen also sprich man arbeitet ab dem 1.09 bis zum 1.10 um den Lohn zu erhalten oder hab ich da was verpasst und mann bekommt direkt einen lohn wenn man anfängt? 😅🤔

DerCaveman  31.01.2019, 23:06
@Onur9658

Man bekommt Ende September den Lohn fuer den September.

Richi008  31.01.2019, 12:32

Nein das ist Quatsch ;) du hast ja trotzdem am 01.09 angefangen.

Am 31.12 bzw .Da da 4 moante voll waren!