Gerkündigt trotz 3 Monate Probezeit?

11 Antworten

Im Kündigungsschreiben steht kein Grund, Punkt 6.3 gibt ihnen das Recht dich so zu kündigen, wie sie es nun getan haben und ob sie dir gesagt, haben, dass es nicht passen würde, kannst du nicht beweisen.

Innerhalb der Probezeit sind lediglich die Kündigungsfristen kürzer, ansonsten ist jeder Vertrag kündbar.

Ein Arbeitgeber wird niemals einen Grund angeben, damit macht er sich nämlich angreifbar.

Du kannst Kündigungsschutzklage einreichen, diese wird aber ziemlich erfolglos enden und nur die Anwälte reicher machen.

Ja, das ist rechtens

Das ist ein typischer Fall für eine Kündigungsschutzklage. Denn eine Kündigung ist nur aus persönlichen Gründen zulässig (wenn du zum Beispiel dauerhaft arbeitsunfähig bist), aus verhaltensbedingten Gründen (wenn du beispielsweise schlampig arbeitest oder notorisch zu spät kommst und dafür schon abgemahnt worden bist) und aus betrieblichen Gründen, die bei Aldi aber kaum vorliegen dürften.

Ein "es passt" nicht" ist kein zulässiger Kündigungsgrund, wenn in deinem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz greift, also mehr als 10 Leute arbeiten.

Zumindest eine kleine Abfindung kannst du da sicherlich herausholen.

Du musst aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben haben. Das musst du beim Arbeitsgericht tun und du kannst deine Klage dort auch zu Protokoll geben, musst sie also nicht von einem Anwalt verfassen lassen.

DerCaveman  31.03.2021, 15:02
Ein "es passt" nicht" ist kein zulässiger Kündigungsgrund, wenn in deinem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz greift, also mehr als 10 Leute arbeiten.

Das greift aber auch dann erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit. Die ist hier aber noch nicht rum.

Familiengerd  31.03.2021, 17:47
Das ist ein typischer Fall für eine Kündigungsschutzklage.

Nein!

Eine Klage ist hier völlig aussichtslos, weil in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses noch kein Kündigungsschutz besteht - ganz unabhängig davon, ob es eine Probezeit (und wie lange) gibt, denn die Probezeit ist einzig von Belang wegen der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist.

Wie in den anderen Antworten bereits erwähnt:

Kündigen kann man Dich immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Du kannst gegen die Kündigung per Kündigungsschutzklage angehen. Allerdings wird Dir das wahrscheinlich aufgrund Deiner kurzen Beschäftigungsdauer nichts bringen.

Bei Abfindung setzt man bei einem Monatsgehalt pro vollem Beschäftigungsjahr an. Kann natürlich auch bisschen mehr sehr sein. Nach der Formel kommt bei Dir aber dennoch so gut wie nichts heraus.

Deinen Job wirst Du bei einer Klage auch nicht zurückbekommen. Das Arbeitsverhältnis gilt als zerrüttet und man wird behaupten, dass man Dich auch in einer anderen Filiale nicht beschäftigen kann, weil man das ja schon probiert hatte.

Ohne Anwalt hast Du bei einer Klage eh so gut wie keine Chance. Den zahlst Du allerdings bei Arbeitsrecht IMMER selber, d.h. auch wenn Du "gewinnst". Wenn Du in einer Gewerkschaft bist oder über einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung bist, übernehmen die das.