Privatverkauf, wer haftet, brauche Rat?

7 Antworten

Aufgrund des Poststreiks ist es durchaus noch möglich, dass das Päckchen ankommt. 

Falls das Päckchen nicht ankommt, hast du ein Problem. Grundsätzlich trägt der Empfänger das Transportrisiko. Nur leider bringt dich das nicht wirklich weiter, wenn du die Einlieferung bei der Post nicht nachweisen kannst. Ohne Einlieferungsschein wirst du hier im Streitfall ein Problem bekommen und letztlich das erhaltene Geld zurückerstatten müssen. 

Schon mal was vom Poststreik gehört?

Dennisakmarlen 
Fragesteller
 21.06.2015, 15:14

Ging mir nicht darum, sondern was wäre wenn es nicht mehr ankommt!

Die post streikt gerade.

Du haftest für die Versendung. 

Du kannst einen Nachforschungsauftrag bei Deinem Paketdienst stellen. Dieser muss Dir nachweisen, den Verbleib oder ob das Päckchen bereits zugestellt wurde.

PS: Die Post streikt immer noch. Doch die Post kann nicht für den Streik haftbar gemacht werden. Weise Deinen Käufer darauf hin.

mineralixx  21.06.2015, 14:39

Bei Päckchen (Post) gibt es keine Sendungsverfolgung bzw. Nachweis der Zustellung.

McGyver63  21.06.2015, 14:45
@mineralixx

Gerade bei DHL gefunden. Danke @mineralixx

"Hinweis zu Päckchen:

Bei dem kostengünstigen Produkt Päckchen handelt es sich - im Vergleichzu einem Paket - um eine Versandart, bei der weder Einlieferung, Beförderungnoch Auslieferung dokumentiert werden. Deshalb ist beim Päckchen laut unserenAllgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Verlust, Beschädigung etc.ausgeschlossen.

"

peterobm  21.06.2015, 14:41

ER haftet nur für die richtige Abgabe bei der Post. Paket = versichert ein Päckchen dagegen nicht.

Interesierter  21.06.2015, 14:43
@peterobm

Schon richtig. Dazu muss er die korrekte Abgabe bei der Post zuerst mal nachweisen. 

Dennisakmarlen 
Fragesteller
 21.06.2015, 15:13
@Interesierter

Habe die Quittung + Die Postarbeiterin kennt mich und könnte aufjedenfall bestätigen das ich dort was abgegeben habe-

Mehr kann ich nicht beweisen da es ein Päckchen ist,

ronnyarmin  21.06.2015, 21:40
@Dennisakmarlen

Das nützt dir nichts. Irgendein Päckchen an Igendjemanden verschickt zu haben ist keine Nachweis dafür, dass das fragliche Päckchen abgeschickt wurde.

Dennisakmarlen 
Fragesteller
 21.06.2015, 21:54
@ronnyarmin

Und wie soll ich dann irgendwie beweisen das ich , das Päckchen weggeschickt habe? Ist nicht möglich also wäre es lächerlich wenn ich daran Schuld hätte.

franneck1989  22.06.2015, 08:16
@Dennisakmarlen

das wirst du so nicht beweisen können.

Daher sollte man immer versichert versenden.

ronnyarmin  22.06.2015, 11:44
@Dennisakmarlen

Das ist eben einer der Unterschiede zwischen Päckchen und Paket.

Du kannst bei einem Päckchen nur beweisen, dass du Irgendeines abgeschickt hast, aber nicht, dass es das Fragliche war.

Lächerlich ist daran nichts, das Risiko bist du freiwillig eingegangen.

platinumflash  22.06.2015, 13:28
@ronnyarmin

Privatverkäufer haftet nicht bei einem Versand des Paketes Päckchen etc. Das Risiko geht auf den Versanddienstleister über während es bei Gewerbetreibenden anders rum ist.

Wenn Du, z.B. durch Zeugen,belegen kannst, dass Du die Ware entsprechend dem Kaufvertrag versendet hat, hat der Käufer keine berechtigten Ansprüche:

http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html
und auch 447

Was micht irritiert:

Ich meine er war ja mit Päckchen ( unversichert ) einverstanden?

Meinst du das oder hast Du das so angeboten? Welche Verdsandart hast Du genau angegeben?

Wurde per Überweisung oder per Paypal gezahlt. Im Falle von Paypal-Zahlung ist das Thema erledigt, denn ebay/Paypal (ebay-Käuferschutzversprechen bei Paypal-Zahlung) wird dem Käufer wegen fehlendem Versandnachweis das Geld erstatten.

haikoko  21.06.2015, 14:55

Trotz des aktuellen Poststreiks (es wird vielfach in den Verteilzentren und nicht in der Zustellung gestreikt) kannst Du einen Postnachforschungsauftrag stellen:

http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice.html?q=Nachforschungsantrag

und solltest dieses auch dem Käufer mitteilen. Manchemal kommen auch unversicherte Sendungen plötzlich beim Empfängern an ;-)

Dennisakmarlen 
Fragesteller
 21.06.2015, 15:11

Per Überweisung , habe als Versandart Päckchen angegeben.

haikoko  21.06.2015, 17:10
@Dennisakmarlen

Sorry für die späte Antwort. Dann kann dir schon mal kein Geld abgezogen werden. Versuche es trotzdem mit dem Potnachforschungsantrag.