Privatsphäre Mietwohnung Fensterblick?

6 Antworten

du darfst WAS laut mietvertrag nicht?

aber ganz sicher darfst du schrauben.

besorg dir ein passendes verdunklungsrollo mit dem entsprechenden befestigungskit und schraub es an. dann ist ruhe.

mag sein, dass du es nicht abmontieren darfst, wenn du wieder ausziehst. aber das wäre es mir wert.

ansonsten musst du bei auszug halt die löcher zuspachteln. auch kein problem.

Laut Mietvertrag darf ich nichts schrauben

Diese Regelung ist ungültig. Das Anbringen von Gardinenschienen, Lampen, Bilderhaken etc. gehört zum vertragsgemäßen Gebraucht der Wohnung.

Bring einfach Gardinenschienen an, oder Seile oder was auch immer Du möchtest. Du darfst das.

Natürlich darfst Du nicht in den Fensterrahmen bohren, aber in die Wand bzw Decke selbstverständlich.

Ich würde mit dem Vermieter sprechen, dass Problem genau schildern, und um eine Lösung bitten.

Alternativ gäbe es Möglichkeiten die man direkt am Fenster befestigen bzw. kleben kann, ohne Spuren bei einem Auszug zu hinterlassen.

Löcher bohren, Wände streichen darf man ohne Einverständnis des Vermieters. Man sollte die Löcher allerdings beim Auszug wieder zuspachteln.

Das du keine Löcher bohren darfst ist Schwachsinn. Du kannst deine Wohnung gestalten wie du es willst

Lotta1965  14.03.2018, 23:01

Vielleicht bezog sich das Löcher bohren auf die Fensterrahmen. Manche Mieter haben die Angewohnheit in die Fensterrahmen zu bohren um ihre Bistrogardinchen aufhängen zu können. Und verstehen dann bei Auszug gar nicht, dass der Vermiete darüber ziemlich angesäuert ist und den Schaden bezahlt haben will. Möglicherweise hat hier der Vermieter soetwas im Mietvertrag verankert, damit er dem Ärger aus dem Weg geht. Das wäre aber auch der einzige Grund, warum sowas im Mietvertrag steht.

Yvonne0809  15.03.2018, 07:07
@Lotta1965

Das kann sein das er die Fensterrahmen meint, was ich da natürlich verstehen kann. Darf ich bei mir auch nicht, wäre wenn ich ehrlich bin auch überhaupt nie auf so ne idee gekommen :-D