Privatschule - absagen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

jeder abgeschlossene Vertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.Moeglicherweise kann der Betreiber der Privatschule im Fall einer Vertragsgsaufloesung,die natuerlich von beiden Seiten akzeptiert werden muesste, Schadenersatz fuer den entgangenen Gewinn verlangen. Die oeffentlich-rechtliche Schule wird vermutlich keine Kosten erheben.

Hallo. Uns gehts ganz genauso. Kind möchte lieber auf ein staatliches Gymnasium in der Nähe, aber dort erfährt man erst im Juni ob man angekommen ist. Und in der Privatschule wo sie aus 500 Bewerbern als einer von 75 genommen wurde steht in 2 Wochen die Vertragsunterzeichnung an. Wir wissen nicht was wir machen sollen.