Duales Studium zusagen und später wieder absagen
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Zusage für ein duales Studium bekommen und soll diesen Vertrag bis spätestens 9.1.15 unterschreiben. Mein Problem ist... ich habe mich ebenfalls bei der Polizei beworben, habe jedoch bisher nur den mittleren Dienst erreicht und ich erfahre erst im Mai ob ich es in den Gehobenen schaffe. Ich habe mich aber noch nicht entschieden, welche Arbeitsstelle ich lieber antreten möchte. Zudem ist es noch nicht einmal sicher, ob ich bei der Polizei in den gehobenen Dienst kommen würde. Ist es möglich, bei beidem erstmal zuzusagen und später, wenn ich mich dann entschieden habe (evtl. auch erst im Mai, wegen dem gehobenen Dienst) wieder bei einem Arbeitgeber abzusagen?
LG
1 Antwort
Wann soll denn das duale Studium beginnen? Grundsätzlich empfehle ich dir, genau das so zu machen: Studium zusagen und im Falle der Fälle wieder absagen. Das ist nicht die schönste Art, aber es geht um deine Zukunft....da kann man auch mal ein wenig egoistisch sein. Zudem hast du natürlich wie jeder andere auch die Möglichkeit zu kündigen - ganz besonders in der Probezeit in den ersten 6 Monaten. Mach dir keine Sorgen, sag zu... - achte aber die Kündigungsfrist (in der Probezeit müssten das 2 Wochen sein). Im Zweifel wird dir da keiner nen Strick draus drehen, aber um so früher der Arbeitgeber deine Kündigung hat, desto fairer ist es...
VG
Moin! JA, es ist ein Vertrag, den du grundsätzlich einhalten musst. Aber jeder Arbeitsvertrag hat eine Kündigungsfrist (wie gesagt -meistens 2 Wochen in der Probezeit) und wenn du den 'nen Monat vor Arbeitsbeginn kündigst, dann ist dir vielleicht der Personalverantwortliche böse, aber so ist das Leben... :)
Wie hast du dich denn entschieden?
Das Studium würde am 1.10.15 beginnen, jedoch beginnt ein Vorpraktikum bereits am 1.8.15. Ich habe schon andere Fragen durchgelesen, bezüglich diesem Thema und dort haben die meisten gesagt ein unterschriebener Arbeitsvertrag MUSS eingehalten werden, bzw. ist verbindlich für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sind Sie sich sicher, dass dies nicht der Fall ist ?